Die Heimleitung legte ein Falle mit präparierten Geldscheinen aus. Daraufhin wurde ein 34-Jähriger überführt.

Norderstedt. Es sind Taten, die der Staatsanwalt zu Recht als "besonders verwerflich" bezeichnet: Sascha H., 34, aus Norderstedt bestahl in einem Altenheim im Norderstedter Stadtteil Garstedt ihm als Pfleger anvertraute Senioren "unter Ausnutzung seiner beruflichen Stellung", wie es in der Anklageschrift heißt.

Als Tatzeitraum wurde eine Spanne von Mitte September bis Mitte November 2011 ermittelt. Der Altenpfleger entwendete aus dem Nachtschrank einer 92 Jahre alten Dame einen 20-Euro-Schein. Einem 92-Jährigen stahl er, während der Heimbewohner nachts schlief, dessen goldenen Ehering. Vermutlich hatte der Angeklagte nicht damit gerechnet, dass die Senioren die Diebstähle bemerken und der Heimleitung melden würden.

Die Finger des Täters verfärbten sich einige Zeit später dunkel

Doch genau das geschah - und die Heimleitung in dem Garstedter Wohnheim legte eine Diebsfalle aus, die Mitte November dann zuschnappte: Man hatte eine Reisetasche mit präparierten Geldscheinen in ein Zimmer gestellt, aus der Sascha H. von den vorhandenen 50 Euro 20 Euro stahl. Offenbar hatte der Angeklagte nicht mit einer Falle gerechnet. Die Finger des Täters verfärbten sich einige Zeit später dunkel von dem nicht abwaschbaren Silbernitrat, mit dem die Scheine präpariert waren. Sascha H. war als Dieb entlarvt.

Zum Prozess vor dem Amtsgericht in Norderstedt kommt der Angeklagte mit 20-minütiger Verspätung hereingeschlurft, als Richter Jan Buchert bereits im Begriff ist, eine Vorführung anzuordnen. Sascha H. murmelt etwas von ungünstigen Busfahrzeiten und lümmelt sich auf die Anklagebank.

Der Ehering konnte seinem Besitzer zurückgegeben werden

Wenigstens erspart der junge Mann dem Gericht eine umfangreiche Beweisaufnahme und den alten Menschen gerichtliche Zeugenaussagen. Der Angeklagte gibt nämlich die Diebstähle zu. Der Ehering konnte seinem Besitzer zurückgegeben werden.

In seiner polizeilichen Vernehmung hatte der 34-Jährige von seinen Schulden und Geldnot als Tatmotiv gesprochen. 8000 Euro Schulden habe er, unter anderem aus einer Zahnarztrechnung. "Die Geldnot hat mich so weit getrieben", gab er bei der Norderstedter Polizei zu Protokoll.

Während der Gerichtsverhandlung stellt sich der Angeklagte als edler Ritter dar, der das Geld für eine Bekannte entwendet habe. Sie habe ein Kind, sei vom Kindesvater verlassen worden und habe ihn mehrmals um Geld gebeten.

Der Angeklagte rutschte durch Zufall in die Altenpflege

Aber auch von Drogenmissbrauch ist in den Akten des Angeklagten die Rede. Darauf angesprochen erzählt er von Kokain, Speed und anderen Drogen, die er probiert habe, jetzt rauche er nur noch gelegentlich einen Joint.

Eigentlich arbeitete der Angeklagte als Gabelstapelfahrer und rutschte durch Zufall in die Altenpflege: 2008 wurde er von der Polizei beim Fahren ohne Fahrerlaubnis erwischt. Vom Gericht wurde er unter anderem zu gemeinnützigen Arbeitsstunden verurteilt, die er in einem Altenheim ableistete. Dort war man so begeistert von dem jungen Mann, dass man ihm eine Stelle in dem Heim anbot.

Seit über zwei Jahren arbeitete der Angeklagte nun in der Seniorenanlage in Garstedt, wurde aber einen Tag nach dem Aufklären der Diebstähle fristlos entlassen. Nun arbeitet er wieder als Gabelstapelfahrer in einem Lager. Die Vorfälle täten ihm leid, betont der Angeklagte, der nie wieder im Bereich der Altenpflege arbeiten möchte.

Im vergangenen Jahr stand Sascha H. dreimal vor Gericht

Im vergangenen Jahr musste sich das Amtsgericht in Norderstedt dreimal mit dem Angeklagten beschäftigen: Im Januar wurde er wegen Diebstahls, im März wegen Drogenbesitzes und im Juli wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis jeweils zu Geldstrafen verurteilt. Sonderlich beeindruckt haben ihn diese Strafen wohl nicht, stellt Amtsrichter Jan Buchert fest. Er nimmt dem Angeklagten besonders übel, dass er wenige Monate vor den Diebstählen im Seniorenheim wegen Diebstahls verurteilt worden war.

Deshalb greift der Richter nun zu härteren Maßnahmen: Er verurteilt den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten und zwei Wochen, setzt die Strafe aber zur Bewährung aus. Zwei Jahre lang muss der Angeklagte mithilfe eines Bewährungshelfers straffrei bleiben. "Ich erteile ihnen die gelbe Karte", so der Richter, der ankündigt, den Angeklagten beim nächsten Gesetzesverstoß "vom Platz zu stellen" - also ins Gefängnis zu schicken.