Wenn es zu einem Unfall mit einem Tier gekommen ist, sollten Autofahrer zunächst die Unglücksstelle absichern. Dazu gehört, in jedem Fall die Warnblinkanlage einzuschalten und ein Warndreieck aufzustellen.

Das tote Wild sollte von der Straße gezogen werden, rät der Jagdverband. Flüchtet ein verletztes Tier, sollte man sich die Fluchtrichtung merken.

Autofahrer müssen über den Notruf 110 die Polizei informieren. An ein verletztes Tier sollte man nicht herantreten. Wer beispielsweise ein getötetes Reh mit nach Hause nimmt, macht sich strafbar.

Spuren eines Zusammenstoßes am Fahrzeug sollten nicht beseitigt werden, um Probleme mit der Kasko-Versicherung zu vermeiden. Anhand dieser Spuren wird ein Jäger einen Wildunfall bescheinigen.