Verbraucherschützer: Wer Betrügern bei der Geldwäsche hilft, macht sich strafbar und kann dafür bis zu fünf Jahre ins Gefängnis wandern

Norderstedt. Wer eine solche Mail in seiner Eingangsliste findet, könnte vielleicht ins Grübeln kommen: "Arbeit für Dich!" heißt es da recht verlockend. Der unbekannte Absender verspricht dort einen Monatsverdienst von 4000 bis 8000 Euro für eine einfache "Tätigkeit": Geld, das auf das Bankkonto überwiesen wird, soll weitergeleitet werden - für jeweils 20 Prozent Provision. Mehr nicht. Die Norderstedterin Bärbel Zahl hat eine solche Mail bekommen, darauf eingegangen ist sie natürlich nicht. Hätte sie versucht, auf diese Weise Geld zu verdienen, so wäre sie ein hohes Risiko eingegangen: Hier handelt es sich nach Aussagen der Verbraucherzentrale Kiel eindeutig um einen Vorgang der Geldwäsche. Wer mitmacht leistet Beihilfe und steht mit einem Bein im Gefängnis.

Michael Herte, Referent für Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, kennt derartige E-Mails. Er weiß auch, wie verlockend es für viele Menschen ist, hier vermeintlich "schnelles Geld" zu verdienen. Geld wird auf das eigene Konto überwiesen, sofort wird es bei Überweisung auf ein anderes Konto weiter auf die Reise geschickt - die eigene Provision wird abgezogen. Dann folgt die nächste Überweisung. Das klingt logisch, ist aber gefährlich. Denn nach Angaben von Michael Herte stammt das überwiesene Geld stets aus illegalen Geschäften. Zum Beispiel aus Identitätsdiebstahl durch Password-Fishing-Attacken. Kriminelle nutzen die gewonnenen Daten um ihre eigenen illegalen Geschäfte zu verschleiern, indem sie ihre Identität hinter der anderer existenter Personen verbergen. Online-Überweisungen mit ausgespähten Pins oder Internetgeschäfte ohne real existierende virtuelle Kaufhäuser - auch das sind Beispiele für illegale Geldgeschäfte. Das erworbene Geld wird "gewaschen", um die Herkunft zu verschleiern.

Wer das eigene Konto für derartige Zwecke hergibt, spielt auf Risiko. "Auch wenn auf dem Konto ein Geldeingang zu verzeichnen ist, bedeutet es noch nicht, dass das Geld dem Konto tatsächlich gutgeschrieben wurde", sagt Verbraucherschutz-Finanzexperte Michael Herte. "Eingang unter Vorbehalt" heißt der Fachbegriff. Wird das real noch gar nicht gebuchte Geld auf ein anderes Konto weitergeleitet, überweist der Bankkunde also sein eigenes Geld. "Korrespondenz-Konto für Fishing-Attacken" werden derartige Konten laut Michael Herte genannt.

"Betrüger suchen immer leichtgläubige Menschen", sagt der Verbraucherschützer. "Und meistens finden sie auch welche, die von der Möglichkeit beeindruckt sind, schnelles Geld ohne Aufwand zu verdienen." Wer sich darauf einlässt, kann nach Angaben von Michael Herte nicht nur viel Geld verlieren, sondern auch den guten Ruf: Beihilfe zur Geldwäsche könne laut Strafgesetzbuch mit drei bis fünf Jahren Haftstrafe geahndet werden. Oft werde die Haftstrafe in eine Geldstrafe umgewandelt.

Mit E-Mail-Adressen werde im Übrigen ein schwunghafter Handel getrieben. "Wer sich das Kleingedruckte in Verträgen genauer ansieht, wird oft feststellen, dass darin auch ein Vermerk über die Weitergabe von Daten enthalten ist."