Na endlich. Die Fluglärm-Gegner in Quickborn und Hasloh machen mobil und wollen für mehr Stille über ihren und den Häusern in den Nachbarkommunen juristisch kämpfen. Das ist ein mutiger Schritt, der endlich rechtliche Klarheit verspricht. Bald werden wir wissen, ob die unverhältnismäßige Verteilung der Flugzeuge zu Lasten der Nachbarn im Norden des Flughafens juristisch haltbar ist. Denn mit Flugsicherung und Windrichtung hat es nichts zu tun, dass der Schall beinahe jedes zweiten Flugzeuges den Schleswig-Holsteinern zugemutet wird. Es geht um die Ruhe über der Hamburger Innenstadt.

Vor Gericht wird Hamburg nun nachweisen müssen, auf welcher rechtlichen Grundlage diese Praxis beruht. Nach Auffassung des Anwalts der Fluglärmgegner dürfte das schwer werden. Wenn die geltende Bahnregelung tatsächlich gekippt wird, ist aber noch nicht die ersehnte Ruhe für die Umlandbewohner erreicht. Auch würde der Hamburger Flughafen nicht etwa stillgelegt. Vielmehr würde eine neue Regelung geschaffen, dann allerdings im Gegensatz zur jetzigen von 1975 unter Beteiligung der Öffentlichkeit und aller betroffenen Kommunen.

Dass nun die Verantwortlichen in Norderstedt und Quickborn ihre Lärm geplagten Bürger im Stich lassen, ist bedauerlich. Das Argument, es könnte ja noch schlimmer werden, ist abwegig und vorgeschoben. Sie haben schlichtweg Angst vor der eigenen Courage. Dabei zeigt die Erfahrung dieses jahrelangen Streits nur eines: Hamburg bewegt sich erst, wenn Druck da ist.