In Schleswig-Holstein sind vier Hunderassen als gefährlich eingestuft. Laut Gefahrhundegesetz, das im Jahr 2005 erlassen wurde, betrifft das Pittbull-Terrier, American-Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier sowie Kreuzungen, in denen diese Rassen enthalten sind. Die beiden Hunde, die in Fahrenkrug getötet wurden, zählen nicht dazu. Unter das Gesetz fallen auch Hunde, die aufgefallen sind, weil sie beispielsweise einen Menschen gebissen haben.

Das Hunde-Drama hat eine Diskussion unter den Landtagsabgeordneten in Schleswig-Holstein ausgelöst. Weitgehend einig sind sich die Politiker, dass das Gefahrhundegesetz verschärft werden müsse. Zu den Forderungen zählen auch ein Wesenstest für Hunde sowie eine Eignungsprüfung und ein Führerschein für die Halter.