Funkgerät während eines Notarzteinsatzes auf der B 432 beschlagnahmt. Staatsanwaltschaft pfeift die Ermittler zurück

Norderstedt/Hartenholm. Der Streit um den Notarzteinsatzhubschrauber (NEH) des Norderstedter KBA eskaliert. Nachdem der Kreis Segeberg erfolglos versucht hatte, die Arbeit der Retter zu verhindern, ermittelt jetzt die Polizei gegen die Hilfsorganisation. Der Vorwurf: Die Hubschrauberbesatzung von Kuno SH 01 arbeite ohne Zulassung mit dem Behördenfunk BOS, mit dem sich Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst im Einsatz verständigen. Vorläufiger Höhepunkt der Auseinandersetzung war ein Polizeieinsatz auf der Bundesstraße 432. Während eines Notarzteinsatzes beschlagnahmte ein Beamter das BOS-Funkgerät.

"Das ist Wildwest und vollkommen unverhältnismäßig", schimpft KBA-Geschäftsführer Michael Vollmer. Die Polizei hält dagegen. "Die Polizei hat geltendes Recht vollstreckt", sagt Carsten Zingler von der Polizeileitstelle Elmshorn. "Der KBA wusste, dass er das Funkgerät nicht nutzen darf." Die Staatsanwaltschaft pfiff zwei Tage später die Polizei zurück und wies die Beamten an, das Handfunkgerät wieder auszuhändigen.

Seit Mitte Juli stehen ein Notarzt, ein Rettungsassistent und der Pilot täglich auf dem Flugplatz Hartenholm bereit, um bei einem Alarm mit Kuno abzuheben. Ein- bis dreimal täglich sind die Retter unterwegs, um Menschen zu helfen, die sich wegen Krankheit oder nach einem Unfall in Lebensgefahr befinden. Kuno SH 01 ist der erste NEH in Schleswig-Holstein und erst der zweite bundesweit. Er soll nicht wie herkömmliche Rettungshubschrauber Patienten transportieren, sondern für den schnellen Transport des Arztes sorgen, wenn seine Kollegen mit ihren Autos nicht schnell genug am Einsatzort eintreffen. "Eine Ergänzung des Systems", sagt Vollmer.

Der umstrittene Polizeieinsatz spielte sich am Sonnabend auf der Bundesstraße 432 an einer Bushaltestelle zwischen Kükels und Schwissel ab, wo das Notarztteam einem schwer erkrankten Patienten helfen sollte. Noch während der Notarzt im Rettungswagen den Mann versorgte, kassierte die Polizei das Funkgerät ein. "Ein Unding", sagt Vollmer. Bei Einsätzen sei die Besatzung aus Sicherheitsgründen darauf angewiesen, mit der Polizei und den Rettern am Boden zu kommunizieren. Außerdem steht er auf dem Standpunkt, dass der KBA berechtigt ist, im NEH den BOS-Funk zu nutzen. Eine Lizenz der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation kann Vollmer vorlegen. Außerdem weist er darauf hin, dass jeder Einsatz von einer Leitstelle übermittelt wird. Der Alarm für Kuno wird von der Rettungsleitstelle in Norderstedt ausgelöst, die zur Stadt gehört, aber im Auftrag des Kreises Segeberg arbeitet.

Die Polizei steht jedoch auf dem Standpunkt, dass die Hubschraubercrew nicht funken darf, weil die Kreisverwaltung ihr die Nutzung der entsprechenden Frequenzen noch vor dem ersten Einsatz untersagt hatte. Dabei bleibt der Kreis bis heute. "Wir können Herrn Vollmer nicht entgegenkommen", sagt Matthias Schröder von der Kreisverwaltung. Um den BOS-Funk nutzen zu dürfen, müsste der Hubschrauber ein Rettungsmittel im Sinne des Gesetzes sein. Das sei jedoch nicht der Fall.

Doch noch vor dem ersten Einsatz hatte Kuno mit Startschwierigkeiten zu kämpfen. Die Kreisverwaltung soll nach Informationen des Hamburger Abendblatts der Rettungsleitstelle in Norderstedt untersagt haben, den Hubschrauber zu alarmieren. Ein Sprecher der Stadt Norderstedt hatte diesen Vorgang bestätigt. Die Kreisverwaltung bestreitet bis heute, dass es diese Anweisung jemals gegeben hat. Erst als Oberbürgermeister Hans-Joachim Grote die Leitstelle anwies, den Brief aus Bad Segeberg zu ignorieren, konnte Kuno alarmiert werden.

Die Polizei kündigte an, die Ermittlungen fortzusetzen und das Funkgerät erneut zu beschlagnahmen, falls es benutzt werden sollte. Oberstaatsanwalt Axel Biehler betracht die Rechtlage differenziert: "Die Besatzung funkt ja nicht zum Spaß."