Zwei Norderstedter stehen wegen versuchter Anstiftung zum Mord vor Gericht

Kiel/Norderstedt. Im Prozess gegen zwei junge Männer aus Norderstedt, denen unter anderem versuchte Anstiftung zum Mord zur Last gelegt wird, haben die Angeklagten am zweiten Verhandlungstag im Kieler Landgericht den Hauptvorwurf zurückgewiesen.

Wie berichtet sollen die 23 und 25 Jahre alten Männer im September 2009 einem Zeugen 1000 Euro Kopfgeld und einen zweiwöchigen Spanienurlaub für die Tötung eines gemeinsamen Bekannten geboten haben. Laut Staatsanwaltschaft wollten die Angeklagten für die Tat einen verschuldeten Bekannten einspannen. Sie hätten ihm angeboten, ihn mit einer scharfen Schusswaffe auszurüsten. Zur Ausführung kam es nicht. Das Gesetz sieht für den Tatbestand drei Jahre Mindeststrafe vor.

"Kann sein, dass so was mal geäußert wurde", erklärte der 25-Jährige auf Nachfrage des Richters zu den angeblichen Mordplänen. "Aber jeder, der uns kennt, weiß, dass man so was nicht erst nehmen muss." Ähnlich äußerte sich der 23-Jährige: So was sage man vielleicht mal in der Wut. "Wir hatten nie vor, den irgendwie umzubringen." Zudem hätten sie weder eine Waffe noch 1000 Euro oder die Möglichkeit gehabt, jemanden nach Spanien zu schicken.

Zum Vorwurf, bei der Zielperson eingebrochen zu sein, verweigerten die Angeklagten die Aussage. Der 23-Jährige bestritt, mit einem Blasrohrpfeil auf einen Sperrmüllsammler geschossen zu haben. Einen Polizeibeamten habe er anlässlich der Beschlagnahme eines Schlagrings im Amtsgericht Norderstedt wohl beleidigt, nicht aber die Tötung seiner Frau angedroht.

Zum Vorwurf der Bedrohung eines Seminarleiters im Jobcenter schwieg der 23-jährige Norderstedter. Den Diebstahl eines Fahrrads räumte er hingegen ein. "Die Gurke", sagte er, sei aber höchstens fünf Euro Wert gewesen. Und bei der Pistole, mit der er im März vor zwei Jahren in einer Sozialunterkunft einen Obdachlosen von seiner Schlafstätte vertrieb, habe es sich um eine nicht funktionstüchtige Schreckschusswaffe gehandelt. Für die Aufarbeitung der insgesamt elf Anklagen hat die Schwurgerichtskammer am Landgericht in Kiel weitere drei Verhandlungstage eingeplant.