Hunde aus dem Ausland nach Deutschland zu holen, ist für den Tierschutzverein "vom Grundsatz her möglich, aber dabei sind Spielregeln einzuhalten", sagt Dr. Kurt Warlies, Fachdienstleiter im Fachdienst Tiergesundheit und -haltung bei der Kreisverwaltung Segeberg. Wenn ein Verein wie Westerwohld zum Beispiel Hunde von Tierschützern in Polen übernehme, um sie hier in Deutschland weiter zu vermitteln, sei dies aus Sicht des Tierseuchenrechts (Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung) gewerbsmäßiger Handel, für den verschärfte Auflagen gälten.

Handel müsse amtlich genehmigt und registriert werden, was im Fall von Westerwohld bis dato unterlassen worden sei. Und das, obwohl Veterinärin Dr. Maike Pioch in mehreren Fällen auf die Rechtslage hingewiesen habe.

Experte Warlies führte als Beispiel für die Bestimmungen an, dass etwa Hunde nur mit gültigem Tollwutschutz einreisen dürften. Da Welpen erst ab einem Alter von zwölf Wochen geimpft werden könnten, müssten die Tiere bei der Einreise ergo mindestens 15 Wochen alt sein. Sollte es Belege geben, dass gegen die Bestimmungen verstoßen worden sei, könne auch rückwirkend ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und gegebenenfalls ein Bußgeld verhängt werden.

Zur Aussage von Tierheimmitarbeiterin, das Tierheim in Henstedt-Ulzburg sei seit langem nicht mehr von den Kreisveterinären vor Ort überprüft worden, sagte der Fachdienstleiter: "Es gibt keine festen Intervalle dafür." "Wir haben geprüft - und es gab zu diesem Zeitpunkt keinen Grund für Beanstandungen." Zwischenzeitlich habe regelmäßig Kontakt zu den Mitarbeitern des Tierheims bestanden. Angesichts der vielen in der Öffentlichkeit geäußerten Vorwürfe werde man, so Warlies, "unsere Kontrollen intensivieren".