In der kontroversen Diskussion um die Baumschutzsatzung plädiert der ehemalige Baumexperte der Stadt für mehr Schutz für das schwindende Grün in den Vorgärten der Bürger

Ein auch für die Zukunft der folgenden Generationen wichtiges Thema soll auf plumpe Art "tot getreten" werden. Die Begründung der CDU zu ihrem Antrag auf Einstellung des Verfahrens zur Wiedereinführung der Baumschutzsatzung basiert auf Behauptungen, die in wesentlichen Teilen schon in den vorangegangenen Sitzungen des Umweltausschusses widerlegt wurden.

Gesetzlichen Baumschutz gibt es mit wenigen Unterbrechungen schon seit 1979 in der Stadt Norderstedt. Mit diesem Baumschutz konnte die Stadt trotz rasanter Zunahme des Stadtgebietes ihren wertvollen Baumbestand zum Wohl aller Bürger erhalten. Die durchgehende Begrünung der Stadt mit Bäumen hat viele Bürger animiert, in Norderstedt sesshaft zu werden.

Das "Grüne Norderstedt" ist ein bekanntes Markenzeichen, das langsam verblasst. Der schleichende Verlust von markanten Bäumen in den Wohnhaus- und Reihenhaussiedlungen ist unverkennbar. Laubbäume sind verpönt und werden aus nichtigen Gründen (Laub) ausgemerzt. Die Standardbegrünungen aus immergrünen exotischen Gehölzen, die oft noch streng geschnitten werden, dominieren das Stadtbild. Bäume sind nur wenig noch vorhanden. Diese Veränderungen werden gravierende Folgen haben, da Bäume in ihrer Funktion zur Filterung von Schadstoffen in der Luft, zum Windschutz, zur Verbesserung des Kleinklimas, zur Erhaltung der Artenvielfalt oder zur Prägung des Ortsbildes unverzichtbar sind. Im Zuge des Klimawandels gilt es, den vorhandenen Baumbestand als notwendige Lebensgrundlage für Menschen und Tiere zu sichern. Es ist eine kommunale Aufgabe, dies zum Nutzen aller umzusetzen.

Als Richtlinie gilt hier Artikel 20a des Grundgesetzes: "Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und Rechtsprechung." Eine Baumschutzsatzung ist keine unzumutbare Beeinträchtigung für Baumbesitzer. Dies wird durch Ausnahmen und Befreiungen geregelt. Im Übrigen gilt auch hier der Artikel 14 (2) des Grundgesetzes : Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohl der Allgemeinheit dienen.

Das Vorgehen der CDU, per Beschluss eine noch nicht abgeschlossene Diskussion und Meinungsbildung zu einem so wichtigen Thema mit einer nicht durch Wahlen entstandenen Mehrheit abzuwürgen, ist nicht zu tolerieren. Es wird gegen demokratische Grundsätze verstoßen, wenn die im Verfahren eingebrachten Stellungnahmen von Bürgern und Institutionen zur Meinungsbildung nicht mehr herangezogen werden sollen. Dies ist ein negatives Beispiel, wie Politiker selbst für Politikverdrossenheit sorgen.

Es wäre wünschenswert, wenn die Verwaltung alle öffentlichen Vorlagen, Beschlüsse und Meinungen zum Thema Baumschutz auf der Webseite der Stadt als Sonderpunkt ins Internet einstellt und somit die Bürger mit einbezieht. Dann würde hier sicher der Slogan "Norderstedt - eine Idee voraus" zutreffen.