Auf den Straßen wirkt Salz am effektivsten, aber Privatleute dürfen in der Regel kein Salz streuen. Das regelt jeder Ort individuell in einer Straßenreinigungssatzung, die über die Homepage der Städte und Gemeinden auch im Internet abrufbar ist.

Das Streuen von Salz ist nur bei Eisregen erlaubt, wenn sonstige abstumpfende Mittel keine ausreichende Wirkung mehr haben. Auch an besonders gefährlichen Stellen (Brücken, Treppen, starkes Gefälle) kann Salz eingesetzt werden. Grundstückseigentümer müssen auf Gehwegen, Radwegen, begehbaren Seitenstreifen in Straßen, auf denen es keine Gehwege gibt, und auf Fußgängerüberwegen vor ihren Grundstücken räumen und streuen. Gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich zu beseitigen. Schnee, der nach 20 Uhr fällt oder nachts entstandene Glätte müssen werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages beseitigt werden.