Harald Hattendorf wird vom Kommunalrecht in seiner Einschätzung bestätigt. Tatsächlich gilt seine Verurteilung zu einer Geldstrafe als Privatangelegenheit, die nicht die Aberkennung seines Mandates als Stadtvertreter nach sich zieht.

Siegried Becker , Leiterin des Norderstedter Hauptamtes hat im Kommunalgesetz nachgeschlagen. "Durch die Verurteilung zu einer Geldstrafe werden einem Stadtvertreter ja nicht die Bürgerrechte abgesprochen. Die hat er also nach wie vor", sagt Becker.

Und das bedeutet , dass er grundsätzlich ein wählbarer Bürger ist und als gewählter Volksvertreter auch nach wie vor in seinem Amt bleiben kann. Es bleibt also allein ihm vorbehalten , ob er sein Mandat weiter ausübt oder es zurück gibt.

Natürlich könnte auch seine Partei, die Grün Alternative Liste in Norderstedt (GALiN) sich für einen "Rauswurf" des verurteilten Fraktionsmitgliedes entscheiden.