Da droht ein 17-Jähriger zu erblinden. Die rettende Operation kostet 700 Euro, nicht gerade viel im kostenintensiven Gesundheitsbereich.

Und was macht die DAK? Anstatt die Kostenübernahme sofort zuzusagen, ziert sie sich. Der Eingriff, von einer kompetenten Augenärztin aus dem Klinikum Nord empfohlen, sei keine Kassenleistung. Obwohl Eile geboten ist, wird weiter geprüft und begutachtet. Die DAK schaltet den Medizinischen Dienst der Krankenkassen ein, erst die Gutachter in Norderstedt, dann auch noch die in Kiel. Wertvolle Zeit verstreicht.

Glücklicherweise kann die Familie das Geld selbst aufbringen. Und glücklicherweise lässt sich die Familie die Haltung der Kasse nicht gefallen und wendet sich an die Öffentlichkeit. Und plötzlich, als ein Imageschaden droht, den die Krankenkassen in der aktuellen Diskussion um ihre Zukunft überhaupt nicht gebrauchen kann, tritt der Sinneswandel ein. Nun zahlt die DAK.

Das ist zwar letztlich erfreulich. Es bleiben aber ein bitterer Beigeschmack und die Frage: Warum nicht gleich so? Bei allem Verständnis für Ausgabendisziplin und kostenbewusstem Umgang mit dem Geld der Beitragszahler gibt es in diesem Fall keinen Grund für den ablehnenden Bescheid. Schließlich geht es um nicht mehr als um die Zukunft eines Jugendlichen, der durch die Augenkrankheit ohnehin nur noch eingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann.