Kinder zwischen 0 und 5 Jahren müssen neun Untersuchungen zur Früherkennung absolvieren. Die "U1" direkt nach der Geburt prüft Atmung, Herzschlag und Reflexe.

Die "U2" (3. bis 10. Tag) umfasst die Funktion der inneren und Sinnes-Organe und die Früherkennung von Stoffwechselkrankheiten. Die "U3" (4. bis 6. Woche) geht auf Größe, Gewicht, Ernährungszustand ein, außerdem werden Hüftgelenke, Augenreaktionen und das Hörvermögen gestestet. Die "U4" (3. bis 4. Monat) prüft Bewegung, Reflexe, Wachstum, Ernährung. Die erste Schutzimpfung erfolgt. Bei der "U5" (6. bis 7. Monat) werden die körperliche Entwicklung, die Zähne und die Ernährung begutachtet. Neben der Prüfung der Motorik , der Sprach-, Seh- und Hörentwicklung steht bei der "U6" (10. bis 12. Monat) die zweite Schutzimpfung an. Die "U7" (bis 2. Jahr) testet das Laufen, Bücken, Aufrichten, Sprechen und den Verstand . Außerdem wird erneut geimpft. Die "U8" (bis 4. Jahr) geht auf die Geschicklichkeit, Kontaktfähigkeit und Selbstständigkeit des Kindes ein. Die "U9" (bis 5 Jahre) prüft das Hör- und Sehvermögen und die Sprachentwicklung.