Die Justizvollzugsanstalt Glasmoor in Glashütte liegt zwar auf dem Hoheitsgebiet des Landes Schleswig-Holstein, gehört rechtlich aber zur Stadt Hamburg. Das Gefängnis ist die einzige offene Vollzugsanstalt auf dem Stadtgebiet und wurde 1922 eröffnet, die eigentliche Gefängnisanlage erst im Jahr 1928.

Bis 1965 wurden die Insassen der JVA zum Torfabbau eingesetzt, eine Arbeitspflicht besteht auch heute noch, ausgenommen sind nur Menschen im Rentenalter.

Von Beginn an wurde das vom Architekten Fritz Schumacher erbaute Gefängnis ohne Mauern und Zäune geplant. Es sollte bereits damals zur Resozialisierung dienen. Davon zeugt auch das Motto, das über dem Haupteingang prangt: "Bessert die Erde durch den Menschen und ihr bessert den Menschen durch die Erde."

Zwischen 1994 und 2003 befanden sich in dem Gefängnis auch 82 Plätze für in Abschiebehaft sitzende Häftlinge, was immer wieder zu Demos führte.

Mittlerweile steht der zentrale Komplex der Anlage unter Denkmalschutz. Seitens der ehemaligen schwarz-grünen Hamburger Regierung war zunächst eine Schließung angedacht, der offene Verzug sollte in die Justizvollzugsanstalt Billwerder verlagert werden. Unter der nun von der SPD geführten Regierung wurden die Pläne aber verworfen.

Nun soll die Anlage mit bisher 200 Plätzen in Glasmoor ausgebaut und modernisiert werden. Betroffen sind vor allem die veralteten Zimmer mit sechs Betten. Nach dem Vorbild des relativ modernen "Hauses Zwei" soll es fortan nur noch Ein- und Zweibettzimmer geben. Insgesamt wird der Komplex laut derzeitigem Stand dann 250 Insassen aufnehmen können.

Seit dem Jahr 2005 beherbergt die Justizvollzugsanstalt auch ein Frauenhaus. Neben 46 Haftplätzen gibt es zwei miteinander verbundene Räume, die inhaftierten Müttern und ihren Kleinkindern zur Verfügung stehen.