"Kinder und Jugendliche sollen an den sie betreffenden Planungen und Vorhaben in angemessener Weise beteiligt werden", heißt es in der Satzung der Stadt Kaltenkirchen über die Bildung einer Jugendstadtvertretung.

Und weiter: "Die Jugendstadtvertretung wird von der Stadt als unabhängige, parteipolitisch neutrale und konfessionell ungebundene Interessenvertretung der Kinder und Jugendlichen anerkannt und in ihrem Wirken unterstützt." Im Sommer 2007 hatte die Stadtvertretung die rechtlichen Grundlagen für das Gremium beschlossen. Die Jugendstadtvertretung besteht aus 18 Mitgliedern und wird alle zwei Jahre gewählt.