Enttäuscht von der Umsetzung des bisherigen Lärmschutzprogramms ist Jens Plambeck. Er hatte 2007 beim Flughafen Hamburg einen Antrag auf den Einbau von Lärmschutzfenstern gestellt, der abgelehnt wurde. "Nur wenige Meter weiter steht ein Haus mit exakt den gleichen Fenstern, und da ist 2008 der Austausch aller alten Fenster gegen Schallschutzfenster bewilligt worden", sagt der Norderstedter. Eine Mitarbeiterin des Flughafens habe in seinem Haus an der Alten Dorfstraße lediglich die Glasstärke gemessen. "Danach hätten die Fenster angeblich einen Dämmwert von mehr als 30 Dezibel, sodass ein Austausch nicht nötig ist", sagt Plambeck. Es sei aber nicht ermittelt worden, wie viel Lärm durch die Scheiben nach innen dringt. Zwei Fensterbauer hätten ihm unabhängig voneinander bestätigt, dass die Stärke des Fensterglases auf keinen Fall einen ausreichenden Schallschutzwert gewährleiste.

Bis jetzt hat Plambeck einen regen Schriftwechsel mit dem Flughafen geführt und um eine Messung gebeten, zumal er im Lärmschutzbereich wohne - vergeblich. "Unser Haus war mehrmals in Kontakt mit Herrn Plambeck und wir haben sein Anliegen bearbeitet. Sein Haus hat leider den Förderkriterien des 8. Freiwilligen Lärmschutzprogramms nicht entsprochen", sagt Flughafen-Sprecherin Stefanie Harder.

Es könne aber sein, dass die geplanten neuen Lärmschutzzonen auch für den Antragsteller gelten. Dann hätte er einen gesetzlichen Anspruch auf Lärmschutz.