Grundsätzlich hat sich die Stadtverwaltung 2008 an Recht und Gesetz gehalten. Doch die Rechnungsprüfer rügten einige Verfahrensfehler.

Norderstedt. Sie gewährleisten, dass die Verwaltung rechtskonform arbeitet und keine Steuergelder verschwendet: die Mitarbeiter des Rechnungsprüfungsamtes (RPA). Gerade haben Amtsleiter Reinhard Zug und sein Team den Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung der Stadt für das Haushaltsjahr 2008 der Öffentlichkeit vorgelegt. Fazit: Die Stadt und seine Mitarbeiter haben sauber gearbeitet, sich grundsätzlich an die Gesetze gehalten, den Haushaltsplan eingehalten sowie die Rechnungen sachlich und rechnerisch nach Vorschrift begründet und belegt. Die Fraktionen der Stadtvertreter haben den Bericht abgenickt und der Stadtverwaltung ihr Plazet gegeben (siehe Kasten).

Jedoch: Es gab Fehler der Verwaltung im Haushaltsjahr 2008. Etwa falsche Ausschreibungen. Oder städtische Baumaßnahmen, die von rechtlichen Verstößen durchzogen sind. Viele dieser Fehler entsprechen aber dem üblichen Verwaltungshandeln, sind Teil einer tolerierten Praxis bei der Auslegung der Vorschriften und werden selten geahndet. Gleichwohl wird das Rechnungsprüfungsamt nicht müde, sie Jahr für Jahr abzumahnen.

Knoten Ochsenzoll: Verstoß gegen das Vergaberecht

Denn kleine Verfahrensfehler können eine große Wirkung haben. Beispiel Ausbau des Knotens Ochsenzoll. Das RPA hat die Ausschreibung der Straßen- und Kanalbauarbeiten für das bisher größte Norderstedter Verkehrsprojekt geprüft. Und festgestellt, dass gegen Vergaberecht verstoßen wurde. Das Gesamtvolumen der Bauarbeiten wurde vom Fachbereich 604 im Bauamt in mehrere Teile gestückelt, die jeweils unter einer Schwellensumme von 5 150 000 Euro (netto) lagen. Arbeiten oberhalb dieser Bausumme müssen zwingend europaweit ausgeschrieben werden. So blieben die Aufträge national. So erfreulich das für die heimische Wirtschaft ist - das RPA mahnt, dass aufgrund des Verstoßes gegen Vergaberecht die zugesagten Landes- und Bundesmittel in Höhe von 7 Millionen Euro futsch sein könnten. Die Wahrscheinlichkeit, dass dies passiert, geht gegen Null. Was passieren kann: Ein bei der Ausschreibung unterlegener deutscher Bauunternehmer oder ein gewitzter spanischer Kollege könnten das Ausschreibungsverfahren anzweifeln. Eine erneute Ausschreibung könnte das Projekt erheblich verzögern.

Krötenschutz-Projekt mit Verwaltungspannen

So ziemlich alles ist bei der Abrechnung für den Bau der Amphibienschutzanlage am Rantzauer Forstweg schief gegangen. Dem RPA wurde eine Schlussrechnung vorgelegt, die mit einer Vielzahl von rechtlichen Verstößen durchzogen war. Insgesamt war der Vorgang kaum prüffähig, weil sämtliche detaillierten Nachweise fehlten. Das RPA kritisierte die ausführende Mitarbeiterin der Verwaltung als unqualifiziert, was im "Hinblick auf die begrenzt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nicht hinzunehmen ist". Das Fachamt reagierte und bildete seine Leute fort.

Auch bei der Feuerwehr-Gebührensatzung wurde das RPA fündig. Es wurde schlicht festgestellt, dass die Kalkulation der Gebühren nicht den rechtlichen Vorgaben entspricht, somit die komplette Gebührensatzung der Norderstedter Wehr null und nichtig ist und jede Festsetzung von Gebühren unwirksam ist.

Gebührensatzung der Wehr ist null und nichtig

Außerdem bemängelten die Rechnungsprüfer, dass die Wehren häufig Einsätze nicht abrechnen würden oder Dienstleistungen wie Fahrstuhlnotdienst, Reinigungsarbeiten oder Schlüsseldienst übernehmen würden, die sie im Hinblick auf die enge Personalsituation und die Einsatzverfügbarkeit" besser privaten Firmen überlassen sollten. Ein Vorwurf, den die Wehren kennen. Jedoch: Sollen sie die Oma, die sich ausgesperrt hat, vor der Tür stehen lassen und an einen Schlüsseldienst verweisen? Mit dem Einsatzcredo der Retter ist das nicht zu vereinbaren. Die Gebührensatzung soll nun überarbeitet und rechtssicher werden.

Nach wie vor ist ungeklärt, wie es dazu kommen konnte, dass der Stadtvertreter Helmut Münster 2004 ein Grundstück der Stadt zu einem Preis erwerben konnte, der um exakt 10 000 Euro unter der von der Stadtvertretung festgelegten und am 16. Dezember 2003 beschlossenen Summe lag.

Dubioser Grundstücksdeal weiter ungeklärt

Ein entsprechender Vertrag zwischen dem mittlerweile verstorbenen Münster und der Norderstedter Liegenschaft soll handschriftlich Korrekturen der Summen aufweisen. Haben sich Verwaltung und ein Politiker hemdsärmlig über die Vorgaben der Politik hinweggesetzt? Ein vom Oberbürgermeister Grote Anfang 2009 eingeleitetes Verfahren gegen einen Mitarbeiter der Liegenschaft ist immer noch nicht abgeschlossen.

Fast schon ulkig war das Ergebnis einer Prüfung der Stadtkasse Norderstedt. Die Prüfer des RPA stießen in der Tagesabrechnung der Kasse auf eine Buchungs-Differenz von 33 000 Euro. Allerdings lagen weder 33 000 Euro zu viel in der Kasse, noch fehlte das Geld. Vielmehr hatte ein Software-Fehler die "Geister-Summe" erzeugt. Und weil sich die Kollegen nicht zu helfen wussten, schleppten sie die 33 000 Euro schon ein halbes Jahr durch die Bilanz. Inakzeptabel, urteilte das RPA. Ein Techniker reiste aus Berlin an, um den Fehler zu beheben.