Norderstedt, Henstedt-Ulzburg, Quickborn, Ellerau und Hasloh wollen mit einer Resolution ihren Forderungen Kraft verleihen.

Norderstedt. Die Zahl der Starts und Landungen über die Norderstedter Bahn muss auf maximal 60 000 beschränkt werden. Außerdem dürfen maximal 35 Prozent der Maschinen über diese Bahn starten und landen - zurzeit sind es 45 Prozent. Das fordern die Städte und Gemeinden im Hamburger Umland, die besonders stark unter dem Fluglärm leiden. Norderstedt, Henstedt-Ulzburg, Quickborn, Ellerau und Hasloh haben sich zusammengeschlossen und wollen mit einer gemeinsamen Resolution an das Land Schleswig-Holstein ihren Forderungen mehr Durchschlagskraft verleihen. Mit im Boot ist auch die Interessengemeinschaft Flugschneise Nord.

"Wir können nicht direkt mit dem Flughafen verhandeln, sondern müssen unsere Interessen über das Land vertreten", sagt Norderstedts Oberbürgermeister Hans-Joachim Grote. Er habe ein gutes Gefühl, dass sich die neue Landesregierung für die Umlandgemeinden stark macht. Schleswig-Holstein und Hamburg stünden in ständigen Verhandlungen - und da müsse auch der Fluglärm ein Thema sein. Es geht den Städten und Gemeinden vor allem um eine gerechtere Verteilung der Lärmbelastung. Bisher müssen die Umlandgemeinden den Großteil der Flugbewegungen verkraften, während die Bürger von Alsterdorf kaum belastet würden.

"Angesichts des weiter zunehmenden Flugverkehrs am Hamburger Flughafen wird eine Entlastung der Umlandbewohner umso wichtiger", sagt Grote. Die Stadt Norderstedt verlangt von den Piloten und der Flugsicherung zudem, dass sie sich streng an die Flugerwartungsgebiete halten. Bürger und Verwaltung hätten in letzter Zeit vermehrt beobachtet, dass Maschinen zu früh abkurven und so die Menschen in Friedrichsgabe und Harkheide belasten. "Häufig sind das Flugzeuge von Billig-Airlines, für die jeder Kilometer zählt", sagt der Verwaltungschef.

Weiter fordern Städte, Gemeinden und die IG Flugschneise Nord: Die Flüge am frühen Morgen und am späten Abend müssen deutlich reduziert werden. Zwischen 6 und 7 sowie zwischen 22 und 23 Uhr sei für viele Menschen Ruhezeit, da wirkten sich Störungen durch Lärm besonders nachteilig auf die Gesundheit aus. Das Nachtflugverbot müsse strikt eingehalten werden, Linien-Flüge zwischen 23 und 6 Uhr sollten grundsätzlich unterbleiben. Die Bahnbenutzungsregelungen, die die jetzige übermäßige Belastung der Umlandbewohner rechtfertigen, sollen probeweise ausgesetzt werden. Laute Flugzeuge dürfen nicht mehr eingesetzt werden, die lärmabhängigen Landegebühren sollen erhöht werden. Das achte freiwillige Lärmschutz-Programm muss ausgeweitet werden.

"Fairerweise muss man natürlich sagen, dass der Flughafen schon viel tut, um die Lärmbelastungen zu reduzieren", sagte Grote. Dennoch erwarten er und seine Mitstreiter aus den anderen Städten und Gemeinden klare Aussagen des Airports zum Forderungskatalog. Andernfalls könnte das Klageverfahren der IG Flugschneise wieder eine Option werden. Die Interessengemeinschaft hatte ein Gutachten zur Bahnbenutzungsregelung in Auftrag gegeben. Ergebnis: Diese Vorgaben sind nicht mehr gültig. Daher will die IG eine Feststellungsklage führen. "Wir sind aber aus Kiel gebeten worden, diese Klage zurückzustellen, um auf dem Verhandlungsweg zu Lösungen zu kommen", sagt Jürgen Radowitz, der für Quickborn in der Fluglärmschutzkommission mitarbeitet.