Natürlich muss sich die Stadt an geltendes Recht halten. Und dass alle Bürger gleich behandelt werden, ist nicht nur nachvollziehbar, sondern auch nötig, damit sich die Verwaltung juristisch nicht angreifbar macht.

Nach diesen Prinzipien hat das städtische Amt für Finanzen die Bescheide über die Zahlung der Ausgleichsbeiträge für die Wertsteigerung der Grundstücke im ehemaligen Stadtentwicklungsgebiet Norderstedt-Mitte verschickt. Was das im Einzelfall für Folgen hat, zeigt das Beispiel eines Rentnerehepaars: Die beiden sollen 136 500 Euro zahlen - eine Summe, die sie angesichts einer geringen Rente nicht aufbringen können. Die Zahlungspflicht lastet schwer auf der Psyche. Die Betroffenen sorgen sich um ihre Zukunft, können nicht mehr ruhig schlafen. Daher sollte die Stadt, wie angekündigt, in diesem Härtefall die Grundsätze durchbrechen und zusammen mit den Betroffenen nach einer Lösung suchen, denn: Grundsätzlich sind die beiden ja bereit, ihre Pflicht zu tun und zu zahlen.