Einheimische und Flüchtlinge sind in den ersten Nachkriegsjahren nicht immer gut miteinander ausgekommen. Einige verbürgte Beispiele aus Ulzburg:

„Bauer L. hat in gröblichster Weise die Menschenrechte und Menschenpflichten verletzt. Er wollte am 24. 12. 1945 die bei ihm einquartierte heimatverdrängte Familie auf die Straße setzen. Nur durch das Eingreifen der englischen Militärkommandantur in Ulzburg konnte dies unterbunden werden.“ (Brief der SPD, Ortsverein Ulzburg, an die Militärregierung in Bad Segeberg)

Ein Junge, der aus seiner Heimat Pommern kam, schrieb in einem Schulaufsatz: „Wenn wir einen Bezugsschein haben wollen, so heißt es nur: „Für Flüchtlinge und Heil-Hitler-Schreier haben wir keine Bezugsscheine.“(Schmidt)

„Ein Herr S. hielt B. (Mitarbeiter der Wohnungskommission Ulzburg) an, dass er Schuld habe, dass seine Schwiegermutter an Typhus verstorben sei, weil er der Familie L. Flüchtlinge ins Haus gebracht hätte.“ (Gemeindearchiv)

„B. hat es abgelehnt, Flüchtlinge aufzunehmen. Er besitzt mit drei Personen soviel Quadratmeter Fläche wie 20 bis 30 Flüchtlinge.“ (Gemeindearchiv)