Seit dem 1. Januar 2013 ist es jedem Hausbesitzer freigestellt, seinen Schornsteinfeger frei zu wählen und somit auch eigene Preise mit dem Schornsteinfeger für Überprüfungs-, Kehr- und Messarbeiten auszuhandeln. Für die sogenannten hoheitlichen Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers wie Neuabnahme von Schornsteinen und Feuerstätten, der sogenannten Feuerstättenschau alle dreieinhalb Jahre und der Ausstellung eines Feuerstättenbescheides gilt weiterhin eine einheitliche Gebührenordnung.

Im Schornsteinfegerhandwerk in Deutschland arbeiten etwa 20.000 Männer und Frauen. Die Ausbildung dauert drei Jahre und erfolgt im dualen Ausbildungssystem an Berufsschulen und in Betrieben.