Der Schleswig-Holsteinische Fußballverband (SHFV) hat eine Initiative angestoßen, die darauf abzielt, die Integration von Flüchtlingskindern in Sportvereinen zu erleichtern. Ab sofort darf die Passstelle in Kiel ein sofortiges Spielrecht für Kinder und Jugendliche ausstellen, die ihr 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, aus einem Bürgerkriegsgebiet stammen und deren Aufenthaltsort im Bereich des SHFV liegt.

Bisher gab es lediglich eine Regelung für Kinder bis 12 Jahre. Im Falle von älteren Fußballern mussten alle Anträge vom SHFV an den Deutschen Fußball-Bund und von dort an den jeweils abgebenden Nationalverband weitergeleitet werden. Falls überhaupt eine Rückmeldung kam, dauerte es oft über einen Monat.

Bei der neuen Praxis benötigen Kinder nur noch einen schriftlichen Antrag auf Erteilung einer Spielerlaubnis, die Zustimmung der Eltern oder ersatzweise einer Aufsichtsperson sowie die Mitgliedschaft in einem Verein.

Der SHFV-Integrationsbeauftragte Kerem Bayrak erklärt den Hintergedanken des Pilotvorhabens, das zunächst bis Ende der Saison 2014/2015 läuft: „Es ist ein praktischer und zugleich symbolischer Schritt zur Unterstützung von Kindern, für die der Fußball in vielen Fällen eine große Bedeutung hat.“