In seiner ursprünglichen Bedeutung ist das Public Viewing eigentlich nicht im Geringsten ein Anlass zum Feiern. Im englischsprachigen Raum ist hiermit nämlich tatsächlich vielmehr die öffentliche Aufbahrung eines Leichnams gemeint. Für die Fußball-WM 2006 wurde die Formulierung allerdings „eingedeutscht“ – der Duden führt als Synonym den Begriff „Rudelgucken“.

Veranstalter müssen vorsichtig sein, wie sie ihre WM-Übertragungen bezeichnen. Thomas Nordmeier vom Alten Reporter erklärt, wieso: „Ein Public Viewing ist eine Massenveranstaltung, das hätten wir hier im Wohngebiet gar nicht genehmigt bekommen.“ Unterschieden wird darin, ob die Spiele im öffentlichen Raum, also auf einem „Fan-Fest“, oder eben in einer Gaststätte gezeigt werden.

Für den ersten Fall fordert der Fußball-Weltverband FIFA, dass im Vorfeld eine Lizenz beantragt werden muss. Damit verbunden sind je nach Kapazität Gebühren bis in den fünfstelligen Bereich und die Verpflichtung, für die offiziellen WM-Sponsoren – zum Beispiel Hyundai, Visa oder Coca Cola – zu werben.

Theoretisch könnte ein Gastronom also belangt werden, wenn er seine WM-Party Public Viewing nennt. Entscheidendes Kriterium ist, ob aus der Veranstaltung ein geschäftlicher Nutzen erzielt werden soll – unabhängig davon, ob ein Eintrittspreis erhoben wird oder nicht. Alle offiziellen WM-Symbole dürfen bei den Veranstaltungen nur mit Genehmigung verwendet werden.