Die Bürgervorsteher üben ihr Amt ehrenamtlich aus und bekommen kein Gehalt gezahlt. Stattdessen erhalten sie in hauptamtlich verwalteten Städten und Gemeinden eine Entschädigung.

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Einwohnerzahl der Gemeinde, des Amtes oder der Stadt, in der der Bürgervorsteher tätig ist. Die Spanne reicht von 345 Euro bei einer Einwohnerzahl bis 10.000 bis zu 1367 Euro bei mehr als 75.000 Einwohnern.

Zudem haben sie Anrecht auf eine Aufwandsentschädigung, die alle Gemeindevertreter erhalten. Das ist entweder eine monatliche Pauschale von 28 Euro (bis zu 1000 Einwohner) bis zu 361 Euro bei Städten und Gemeinden mit mehr als 150.000 Einwohnern.

Als Alternative erhalten die Bürgervorsteher eine monatliche Pauschale mit einem Sitzungsgeld pro Teilnahme. Bei Gemeinden mit bis zu 1000 Einwohnern beträgt die Pauschale neun Euro, pro Sitzung gibt es 21 Euro. 120 Euro gibt es in Gemeinden oder Städten mit mehr als 150.000 Einwohnern. Das Sitzungsgeld beträgt ebenfalls 21 Euro.

Bis 200 Euro monatlich sind die Entschädigungen für die Ehrenämtler steuerfrei.