Erst im Verlaufe des 20. Jahrhunderts setzte sich weltweit ein Bewusstsein durch, dass bestimmte Tiere und Pflanzen vor allem deswegen aussterben oder bedroht sind, weil der internationale Handel mit Lebewesen oder aus ihnen erzeugten Produkten zunimmt.

Um diesen Markt zu kontrollieren und um Arten zu erhalten, wurde 1973 das sogenannte Washingtoner Artenschutzübereinkommen (Engl.: CITES) unterzeichnet. Die ersten neun Staaten ratifizierten den Vertrag 1975, Deutschland folgte 1976, heute sind es bereits 180 Nationen.

Das Abkommen regelt den Handel oder verbietet diesen in vielen Fällen. Für die Umsetzung sind die jeweiligen nationalen Einrichtungen – etwa das Bundesamt für Naturschutz – zuständig. Sie arbeiten auf Basis von Artenschutzverordnungen. Der Zoll kontrolliert die Ein- und Ausfuhr.

Inhaltlich wird zwischen drei Anhängen unterschieden. So sind einerseits alle unmittelbar bedrohten Arten aufgelistet, mit denen Handel verboten ist (1). Dann folgen Arten, bei denen Genehmigungen vorliegen müssen, damit der Handel eingeschränkt bleibt (2). Dazu gibt es länderspezifische Regelungen für bestimmte Arten (3).

www.cites.org