Seit 30. Oktober dieses Jahres dürfen schleswig-holsteinische Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohnern Testkäufe durchführen. Damit soll überprüft werden, ob das Jugendschutzgesetz eingehalten wird. Eine der engagiertesten Verfechterinnen dieser neuen Regelung ist die Norderstedter CDU-Politikerin Katja Rathje-Hoffmann. Sie hält die Testkäufe für den einzigen Weg, um die Situation zu verbessern.

Als Testkäufer kommen nur Auszubildende oder Beamtenanwärter der Kommunen in Frage. Sie müssen mindestens 16 sein, sich freiwillig melden, und die Eltern müssen einverstanden sein. Erwachsene Mitarbeiter sollen die Testkäufer begleiten. Vorher werden sie speziell geschult.

Auch in Norderstedt laufen derzeit die Vorbereitungen für einen Einsatz von jugendlichen Testkäufern. Hauke Borchardt, Pressesprecher der Stadt Norderstedt, erwartet die ersten verdeckten Kontrollen allerdings nicht vor 2014.

Wird ein Verstoß gegen das Verkaufsverbot an Jugendliche festgestellt, wird ein Bußgeldverfahren gegen die Kassiererin eingeleitet. Sie muss zudem mit einer Kündigung rechnen.

In anderen Bundesländern sind die Testkäufe schon länger legal. Als Vorreiter gilt Niedersachsen. Dort läuft das Programm seit Oktober 2008 mit Erfolg. Damals stellten die Behörden fest, dass bei 54 Prozent der Testkäufe tatsächlich Alkohol an Jugendliche verkauft wurde. 2011 lag die Quote nur noch bei rund 35 Prozent.