Familie Fischer wohnt im Landschaftsschutzgebiet. Jetzt werden die Grenzen neu gezogen. Eigentümer wie sie hoffen, vom Schutz befreit zu werden.

Wenn Helmut und Regina Fischer einen Schuppen auf ihrem Grundstück bauen wollen, müssen sie eine Ausnahmegenehmigung beim Landkreis Harburg beantragen. Sie brauchen auch dann die vorherige Zustimmung der Behörde, wenn sie einen Zaun errichten wollen, Hecken, Bäume oder Gehölze verändern möchten, wildlebende Pflanzen ausgraben oder einen Fischteich anlegen wollen. Wenn das Ehepaar aus seinem Garten Sträucher entfernt oder Pflanzenschutzmittel aufbringt, muss es mit Bußgeldern zwischen 250 und 5000 Euro rechnen. Jede noch so kleine Veränderung auf ihrem Grundstück kann für die Fischers weitreichende Konsequenzen haben. Dabei leben die beiden nicht irgendwo in der Walachei, sondern mitten im Dorfkern von Alvesen. Doch genau quer durch dieses Dorf verläuft seit 1965 das Landschaftsschutzgebiet (LSG). Ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft hat hier Vorrang.

Jetzt beabsichtigt der Landkreis Harburg, die bestehenden Landschaftsschutzgebiete (LSG) WL-12 „Rosengarten-Kiekeberg-Stuvenwald“ und WL-13 „Tötenser Sunder“ neu auszuweisen und verschiedene Flächen aus dem LSG herauszunehmen. Doch das Grundstück der Fischers, sowie anliegende Grundstücke im Dorfkern, gehören offenbar nicht dazu. „Ungerecht“, finden das die Fischers. „Wir wünschen uns eine klare Entscheidung, dass die LSG-Grenzen zugunsten der Eigentümer im Dorf geändert werden.“