Das Gericht muss sich noch einmal mit Ohrfeigen gegen einen Hotelier in Kenia befassen. Ein Vergleich wurde bereits abgelehnt.

Hildesheim. Durch den sonst für Gefangene bestimmten separaten Aufgang betrat der prominente Angeklagte gestern den großen Saal des Hildesheimer Landgerichts. Bei seinem ersten Auftritt als Angeklagter standen Prinz Ernst August von Hannover drei Bodyguards und drei Verteidiger zur Seite. Als reumütiger Büßer kam der in den Medien gerne als "Prügelprinz" bezeichnete Adelige allerdings nicht. Stattdessen sieht er die Schuld an seiner früheren Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung bei seinem damaligen Anwalt.

Wegen Körperverletzung, begangen mit einem Schlagring oder einem anderen gefährlichen Gegenstand, hatte das Landgericht Hannover den Adeligen im Jahr 2004 zu 445 000 Euro Geldstrafe verurteilt. Grundlage dafür war ein Geständnis, das der damalige Verteidiger des Prinzen in dessen Abwesenheit abgab. In einem Wiederaufnahmeverfahren wurde dieses Urteil vergangenes Jahr aufgehoben. Der Prinz hatte dies erstritten, um nicht als vorbestraft zu gelten und als Lügner dazustehen. Nun wird der Prozess in Hildesheim wiederholt.

Weil das gesamte Verfahren ursprünglich auf drei Strafbefehle zurückgeht, war auch diesmal die Anwesenheit des Angeklagten nicht vorgeschrieben. Dennoch nahm der 55 Jahre alte Chef des Welfenhauses persönlich auf der Anklagebank Platz und ließ gut 15 Minuten Blitzlichtgewitter gefasst über sich ergehen.

Es ist in mehrfacher Hinsicht ein langer Weg bis Hildesheim gewesen: Auf der kenianischen Ferieninsel Lamu treffen Ende 2000 zwei Männer aufeinander. Der schillernde Hotelier Josef Brunlehner (60) nervt seine Nachbarn mit lauter Disco-Musik und Lasershow. Für den Prinzen und Prinzessin Caroline ist das Urlaubsidyll empfindlich gestört. Als sich der Hotelier später am Strand sehen lässt, schlägt Prinz Ernst August nach eigenen Angaben zweimal mit der flachen Hand "symbolisch" zu, mit der klaren Ansage: "One for the music and one for the light." Das wäre nur einfache vorsätzliche Körperverletzung wohl unter der Grenze von 90 Tagessätzen Geldstrafe. Dafür gäbe es keine Eintragung ins Führungszeugnis.

Nachdem die Saaldiener die Fotografen und Kamerateams aus dem Saal gescheucht hatten, putzt der tadellos in Blau gekleidete Prinz gründlich seine Brille und liest konzentriert mit, was sein Anwalt vorträgt. Über Brunlehner, der "wahrscheinlich" ein Steuerflüchtling war, "zweifelhafte Immobiliengeschäfte" machte. Und es sei dem Prinzen, so erfährt das Gericht, nicht nur ums geliebte Ferienidyll gegangen, sondern auch um die örtliche Bevölkerung. Ernst August lässt seinen Anwalt diesen Satz verlesen: "Ich glaubte aber, im Interesse der Bewohner von Shela zu handeln, die sich einfach gegen Herrn Brunlehner nicht zur Wehr setzen konnten."

Ob nun Brunlehner nach der Attacke schwerste Verletzungen oder nur rote Ohren davontrug - die Wahrheitsfindung wird dauern. Glaubt man der Verteidigung, dann wurde sogar das ZDF getäuscht, das Fernsehbilder des Patienten im künstlichen Koma auf einer Intensivstation in Mombasa ausstrahlte. Diese Fernsehbilder, so ließ Ernst August vortragen, "haben dazu geführt, dass sich die Stimmung in der irregeführten Öffentlichkeit und auch in meiner Umgebung gegen mich verfestigte".

Und weil, wie der Richter seufzend anmerkte, das Ganze jetzt wohl wirklich "eine Frage der Ehre" ist, reagierte der Prinz auch nicht auf den Vorschlag, das Verfahren gegen eine "erhebliche Geldbuße" einzustellen. Heute soll der Nebenkläger Josef Brunlehner als Zeuge aussagen, am 23. Juli auch seine Frau, Prinzessin Caroline.