Prinz Ernst August von Hannover gilt zumindest vorläufig nicht mehr als vorbestraft: Das Landgericht Hildesheim hat seine eigentlich bereits seit vier Jahren rechtskräftige Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 178 Tagessätzen zu 2500 Euro aufgehoben. Er soll im Jahr 2000 einen Hotelier in Kenia krankenhausreif geschlagen haben.