Für Schleswig-Holstein kündigten die Nordelbische Kirche und das Erzbistum Hamburg am Donnerstag eine Klage zum Sonntagsschutz an.

Kiel/Schwerin. Die Kirchen wollen die Ladenöffnungszeiten in den Urlaubsorten an Nord- und Ostsee begrenzen. Für Schleswig-Holstein kündigten die Nordelbische Kirche und das Erzbistum Hamburg gestern eine Klage zum Sonntagsschutz an, in Mecklenburg-Vorpommern will nur die katholische Kirche die "Bäderregelung" zu Fall bringen.

Es müsse in Schleswig-Holstein "einen vernünftigen und verfassungskonformen Ausgleich zwischen Sonntagsschutz und den berechtigten touristischen und wirtschaftlichen Interessen geben", sagte der nordelbische Bischofsbevollmächtigte Gothart Magaard. Ziel sei, dass Geschäfte in Urlaubsorten nur noch von Ende März bis Ende Oktober sonntags zeitweise öffnen dürfen.

Für Ladeninhaber wie Urlauber wäre das eine starke Einschränkung. Nach der sehr liberalen Kieler Regelung dürfen Geschäfte derzeit vom 15. Dezember bis zum 31. Oktober auch sonntags öffnen - und das in landesweit gleich 95 Orten. Auch diese Zahl möchte die Kirche begrenzen.

In Mecklenburg-Vorpommern hatten die Kirchen mit einer Klage gegen eine ähnlich weitgehende Regelung bereits Erfolg. Nach Einschätzung der katholischen Kirche verletzt aber auch die Nachfolgelösung den Sonntagsschutz, weil Läden in den Kur- und Ausflugsorten immer noch an etwa 35 Sonntagen im Jahr öffnen dürfen. Zudem gelte die Verordnung für so viele Ortschaften, dass in ihnen zusammen genommen etwa die Hälfte der Landesbevölkerung lebe. (abendblatt.de)