Mit dem Schulgesetz stellt Schleswig-Holstein die Weichen für ein zweigliedriges Schulsystem.

Auf der einen Seite stehen die 100 Gymnasien. Sie dürfen an dem 2008 landesweit eingeführten Turbo-Abi (G8) festhalten, zum Langsam-Abi (G9) zurückkehren oder beide Wege zur Hochschulreife anbieten.

Die Entscheidung treffen Schulleitung und Schulkonferenz im Einvernehmen mit dem Schulträger. Im Streitfall hat das Kieler Bildungsministerium das letzte Wort. Die meisten Gymnasien möchten bei G8 bleiben.

Auf der anderen Seite stehen die 134 Gemeinschaftsschulen (Gesamtschulen) und die 61 Regionalschulen (kombinierte Haupt- und Realschulen). Beide Schularten erhalten gleiche Vorgaben, können Schüler ab Klasse fünf entweder gemeinsam unterrichten oder in Real- und Hauptschulklassen getrennt.

Gemeinschaftsschulen dürfen Oberstufen einrichten, aber nur, wenn umliegende Gymnasien überfüllt sind. Mittelfristig sollen Gemeinschafts- und Regionalschulen eine Schulart werden.