Verfassungsschützer sollen Extremismus vorbeugen

Hannover. In Niedersachsen bekommt der Verfassungsschutz eine zentrale Rolle bei der politischen Bildung und soll bis hinunter in die Grundschule Prävention gegen Extremismus organisieren. Innenminister Uwe Schünemann (CDU) stellte am Montag in Hannover eine Reihe geplanter Maßnahmen vor: "Diese Projekte stehen für ein gewandeltes Selbstverständnis des Verfassungsschutzes."

Auf Nachfragen, ob ausgerechnet ein Nachrichtendienst geeignet sei, Prävention an Schulen zu leisten, sagte Schünemann: "Da gibt es keinen Widerspruch, der Verfassungsschutz ist neutral und auf keinem Auge blind." Dem widersprach umgehend der grüne Landtagsabgeordnete Ralf Briese: "Der Verfassungsschutz ist keine neutrale Organisation, sondern hat genau das Weltbild, dass dieser Minister ihm vorgibt." Es gehe nicht an, dass der Nachrichtendienst "ein Bildungsinstitut spielt".

Für die Grundschule gibt es künftig eine vom Verfassungsschutz entwickelte Grundrechtefibel, "um frühzeitig einen Beitrag zur Demokratieerziehung zu leisten". Für die Klasse 7 folgen dann die "Andi-Comics" zu den Themen Islamismus, Rechts- und Linksextremismus. Das Ziel hier: "Wir wollen damit den wachsenden Anstrengungen von Extremisten entgegenwirken, Jugendliche zu indoktrinieren." Und in der 10. Klasse wird ein Planspiel "Demokratie und Extremismus" angeboten. Da geht es dann um einen von Rechtsextremisten angemeldeten Trauermarsch oder die Ankündigung von Islamisten, eine Moschee errichten zu wollen.

Im Rollenspiel sollen auf spielerische Weise die Werte eines demokratischen Staates vermittelt werden. Dafür sorgen dann Mitarbeiter des Verfassungsschutzes: "Die Durchführung des Planspiels liegt in den Händen eines professionellen Planspieltrainers." Auch darüber hinaus, so Schünemann, können die Schulen Fachleute der Behörde auch für den Unterricht anfordern. Zudem gibt es inzwischen Lehrerfortbildung in Extremismusfragen durch den Verfassungsschutz.

Das Innenministerium verwies darauf, dass zu den Aufgaben des Verfassungsschutzes laut Paragraf 1 des Gesetzes ausdrücklich "die Aufklärung der Öffentlichkeit" über verfassungsfeindliche Bestrebungen und Tätigkeiten gehöre.