Eine Tierärztin päppelte einen Heuler auf. Laut Gesetz darf sie das nicht. Hätte sie jedoch nicht geholfen, wäre das Robbenbaby verhungert.

Föhr. Es war an einem Spätnachmittag im Juli 2009, als Janine Bahr, Tierärztin auf Föhr, von Spaziergängern an den Wyker Südstrand gerufen wurde. Dort lag schon seit einigen Stunden ein mutterloses Robbenbaby , abgemagert und nicht mehr in der Lage, sich wegzubewegen. Bahr nahm das Tier mit in ihre Praxis, um es wieder aufzupäppeln. Mit Erfolg - das Robbenbaby ist mittlerweile wieder gesund und lebt frei in der Nordsee.

Ein Happy End also - aber nicht für Janine Bahr. Denn die Ärztin muss vor Gericht. Am kommenden Montag wird der Fall vor dem Amtsgericht Husum verhandelt. Bahr wird vorgeworfen, ein Seehundbaby vom Strand mitgenommen und dann in ihrer Praxis behandelt zu haben. "Frau Bahr hat damit gegen die Bestimmung der Bundeswildschutzverordnung und gegen das schleswig-holsteinische Jagdgesetz verstoßen", sagt Rüdiger Meienburg, leitender Oberstaatsanwalt in Flensburg. "Deshalb wurde sie mit einem Bußgeld bestraft. Da sie gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt hat, wird die Angelegenheit jetzt vor dem Amtsgericht verhandelt."

Ob Seehund oder eine andere Robbenart, ist juristisch ein entscheidender Unterschied: Ein Seehund unterliegt dem Jagdrecht - eine andere Robbenart nicht. In Schleswig-Holstein sind deshalb nur die sogenannten Seehundjäger (die natürlich nicht mehr jagen dürfen) berechtigt, Seehundbabys aufzulesen und diese an die einzige Aufzuchtstation des Landes in Friedrichskoog zu überführen. Andere Personen, selbst Tierärzte, machen sich strafbar, wenn sie Seehunde aufnehmen.

Aus dem schleswig-holsteinischen Umweltministerium hieß es von Sprecher Christian Seyfert: "Die Seehundjäger und die Station Friedrichskoog leisten hervorragende Arbeit. Es hat schon seinen Grund, dass sich ausschließlich die 40 Seehundjäger in Schleswig-Holstein um die Tiere kümmern, denn die sind fachlich ausgebildet." Diese fachliche Ausbildung sei besonders wichtig, um die Übertragung von Krankheiten vom Tier auf den Menschen zu verhindern. Außerdem bestehe die Gefahr, dass die Seehunde bei ihrer Rückkehr ins Wattenmeer Krankheiten einschleppten.

Dass das Gesetz zwischen Seehunden und anderen Robbenarten so streng unterscheidet, hat keinerlei biologische Gründe: Die Tierarten sind gleichermaßen Krankheitsüberträger. Nur weil Seehunde noch bis in die 70er-Jahre gejagt wurden, sind sie im Landesjagdgesetz erfasst.

Janine Bahr beharrt jedenfalls darauf, dass es sich bei dem aufgenommenen Tier nicht um einen Seehund gehandelt hat. "Ich wurde angezeigt, weil Zeugen gesehen haben wollen, dass es ein Seehund war", sagt sie. Die Anzeige erklärt sie sich damit, dass sie einigen "zu unbequem" geworden sei. Denn seit Jahren kämpft sie dafür, dass auch Tierärzte die kleinen Heuler versorgen dürfen. Das stoße auf Widerstand. "Es sterben jährlich viele Seehundbabys an den Stränden, nur weil wir nicht helfen dürfen." Sie selbst sei Seehundspezialistin und arbeite mehrmals im Jahr in einer Station in den Niederlanden, wo sich ausschließlich Tierärzte um kranke Seehunde kümmern.

Ob Janine Bahr das Bußgeld in Höhe von 1578,50 Euro bezahlen muss, wird sich am kommenden Montag entscheiden. Staatsanwalt Meienburg will offenbar mit aller Härte des Gesetzes vorgehen. Er wollte sogar ein anschließendes Strafverfahren gegen die Tierärztin nicht ausschließen. Der Vorwurf könnte Wilderei lauten.