Die Hamburgische Bürgerschaft hat 121 Sitze, davon stammen 71 aus Wahlkreisen. Die Wahlperiode dauert vier Jahre. Jeder Wähler hat zehn Stimmen. Zählverfahren: Sainte-Lague.

Dieses Verfahren wird auch in Bremen angewendet. Dort gibt es 89 Abgeordnete. Ein Einzug ins Parlament über Wahlkreise ist hier nicht möglich. Eine Wahlperiode dauert vier Jahre, jeder Wähler hat fünf Stimmen.

Das niedersächsische Parlament hat 135 Abgeordnete, 87 Sitze wurden über Wahlkreise vergeben. Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre, jeder Wähler hat zwei Stimmen. Zählverfahren: d'Hondt. Mit Ausnahme von Bremen gibt es überall Überhangs- und Ausgleichsmandate.