Düsseldorf. Das Landgericht Hamburg hat nach der Berichterstattung über angebliche illegale Handlungen eines deutschen Unternehmens in Afghanistan eine einstweilige Verfügung gegen den Norddeutschen Rundfunk (NDR) erlassen. Das Gericht habe die Berichterstattung beanstandet und dem NDR verboten, entsprechende Verdachtsäußerungen zu wiederholen, teilte das betroffene Unternehmen, die als Dienstleister für die NATO in Afghanistan tätige Ecolog AG, in Düsseldorf mit.
Weiter werde dem Sender in der Verfügung verboten, in Bezug auf die Familie des Unternehmensgründers den ebenfalls geäußerten Verdacht zu wiederholen, diese sei in „Organisierte Kriminalität“ verstrickt, teilte der geschäftsführende Ecolog-Vorstand, Thomas Wachowitz, mit. Bereits zuvor habe das Landgericht Köln dem NDR in einer einstweiligen Verfügung untersagt, zu behaupten, Ecolog habe Aufträge der Bundeswehr bis 2007 ohne Ausschreibung erhalten.
Wachowitz erklärte, die Vorwürfe des NDR seien „haltlos und ohne jede Substanz“. Der NDR habe dem Unternehmen einen „schweren Reputationsschaden“ zugefügt. Die Ecolog AG werde nun in Deutschland und möglicherweise auch an ausländischen Standorten wie den USA Schadenersatzansprüche gegen den NDR geltend machen.
Der NDR wies die Vorwürfe des Unternehmens als unbegründet zurück und kündigte Widerspruch gegen die Unterlassungsverfügung an.
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