Dieser Fall wirft gleich mehrere Fragen auf, bei denen es der schleswig-holsteinischen Polizei schwerfallen dürfte, überzeugende Antworten zu finden - statt Worthülsen abzugeben wie zuletzt. Es geht um einen ausgebüxten Hund, eine tödliche Hetzjagd über die Autobahn und eine schier unglaubliche Rechnung.

Sind Polizisten nicht mehr in der Lage, ein friedliches Tier, das entlaufen ist, einzufangen? Fällt ihnen nichts anderes ein, als den Hund auf der Autobahn gezielt mit dem Dienstwagen zu überfahren? Warum verlangen sie von der Hundehalterin mehr als 2500 Euro für die Reparatur des Streifenwagens, den sie bei dem provozierten Unfall demoliert haben? Professionelles Handeln sieht anders aus.

Es ist richtig, dass die Halterin Mitverantwortung für ihren entlaufenen Hund trägt. Und es mag auch sein, dass die Polizei die Rechtslage auf ihrer Seite hat. Aber nach einem derart missglückten Einsatz auch noch Geld von der Frau zu verlangen, zeugt von ausgeprägter Gefühllosigkeit.