Es war das bislang umfangreichste Planfeststellungsverfahren in der Bundesrepublik: Mehr als 30 Jahre nach Beginn der Untersuchungen wies Ende 2009 das Bundesverfassungsgericht mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die Genehmigung des ehemaligen Erzbergwerks Schacht Konrad als Endlager in einer Tiefe von 800 bis 1300 Metern unter Salzgitter zurück. 2013 soll die Einlagerung von 303 000 Tonnen beginnen. Erstes Problem: Geschätzte 100 000 Kubikmeter Abfälle aus der Asse würden es unmöglich machen, hier wie geplant alle bis zum Jahr 2040 anfallenden schwach- und mittelaktiven Abfälle zu lagern.

Gestritten wird noch darum, ob alle Asse-Abfälle den Genehmigungsvoraussetzungen entsprechen. Selbst das betont vorsichtige Bundesamt für Strahlenschutz bescheinigt Konrad "gute Voraussetzungen als Endlager für radioaktive Abfälle". Das Eisenerzvorkommen ist laut Bundesamt "außergewöhnlich trocken". Ausgebeutet wurden bis zur Stilllegung nur 6,7 Millionen Tonnen Erzgestein bei einer auf 1,4 Milliarden Tonnen geschätzten Lagerstätte. Konrad ist also auch nicht so durchlöchert wie ein Schweizer Käse.