Nach Abendblatt-Recherchen kann der mutmaßliche Mörder Recep K. seiner Arbeit in einem türkischen Hotel augenscheinlich unbehelligt nachgehen. Die dortigen Behörden haben bisher den internationalen Haftbefehl nicht vollstreckt - was durchaus möglich wäre und in anderen Fällen auch erfolgt ist.

Tatsache ist: Wenn mutmaßliche Mörder, die die türkische Staatsbürgerschaft besitzen, nach einer Tat in Deutschland in der Türkei festgenommen werden, kann der Fall vor einem türkischen Gericht verhandelt werden. Das schreibt die türkische Verfassung vor.

Sollte Recep K. verhaftet und wegen Mordes verurteilt werden, erwartet ihn eine höhere Strafe als in Deutschland: 20 Jahre oder sogar mehr. In Deutschland hätte er bei einer Verurteilung wegen Mordes mit lebenslanger Haft rechnen müssen - der härtesten Strafe im deutschen Strafrecht. Sie kann in der Regel nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden.