Das niedersächsische Datenschutzgesetz enthält ein verbindliches Transparenzgebot. "Durch geeignete Maßnahmen" muss sichergestellt werden, dass alle betroffenen Personen darauf aufmerksam gemacht werden, dass sie in einem videoüberwachten Bereich sind. Das können Piktogramme oder Texttafeln sein.

Ob Behörde oder Firma, wer Videokameras montiert, muss eine "Verfahrensbeschreibung" vorlegen und darin auch die ergriffenen Datenschutzmaßnahmen dokumentieren. Dazu gehört auch der Nachweis, dass keine Unbefugten an die gespeicherten Daten kommen. Immer häufiger greift auch die Polizei im Rahmen von Ermittlungen bei Straftaten auf die Aufzeichnungen der stark wachsenden Zahl von Videokamaras zurück. Dies erfolgt dann laut Innenministerium als Maßnahme der Gefahrenabwehr.

Der Datenschutzbeauftragte pocht in Niedersachsen bei Behörden wie Privaten inzwischen nachdrücklich auf Einhaltung weiterer Vorschriften. So muss bei Montage sichergestellt werden, dass Kameras nicht in Wohnungen oder Arztpraxen "sehen" können.