Ein bisschen mulmig ist Peter Harry Carstensen vor seiner heutigen Wahl zum Ministerpräsidenten schon...

"Man hat ja in Schleswig-Holstein schon vieles erlebt", sagte Carstensen mit Blick auf seine Vorgängerin Heide Simonis (SPD). Sie hatte 2005 die sicher geglaubte Mehrheit im Landtag in vier Wahlgängen verfehlt und musste abtreten.

"Ich bin mir an sich sehr sicher", betonte Carstensen. "Ich habe wenig Sorgen." Zum einen ist die schwarz-gelbe Mehrheit im Landtag (drei Sitze) komfortabler als die rot-grün-dänische von Simonis (ein Sitz). Zum anderen gibt es keine Anzeichen für eine Palastrevolte. Selbst einige CDU-Abgeordnete, die ihre Hoffnung auf einen Regierungsjob begraben mussten, werden wohl für Carstensen stimmen.

Rückendeckung erhielt der Regierungschef vom Landesverfassungsgericht. Die Schleswiger Richter lehnten es erneut ab, die Sitzverteilung im Landtag zu korrigieren. Hintergrund: Die Mehrheit von Schwarz-Gelb (49 der 95 Sitze) ist umstritten, weil sie auf drei ungedeckten CDU-Überhangmandaten beruht. Würden auch sie ausgeglichen, hätte Schwarz-Gelb einen Sitz weniger als das Linkslager.

Das Gericht erklärte den mittlerweile zweiten Eilantrag wie den ersten aus formalen Gründen für unzulässig. Demnach ist eine juristische Überprüfung des Wahlrechts erst möglich, wenn der Landtag sein Prüfverfahren abgeschlossen hat. Das dürfte erst Ende des Jahres der Fall sein und damit absehbar zu spät, um die Mandatsverteilung im Landtag noch korrigieren zu können.

Eine andere Klage konnte Carstensen zunächst abwenden. Er besetzte die Staatssekretärsposten nicht aus der CDU-Fraktion, weil Amtschefs ihr Landtagsmandat abgeben müssen und umstritten ist, ob die CDU wegen ihrer ungedeckten Mehrsitze frei werdende Mandate nachbesetzen darf.