Nach dem umstrittenen Wahlrecht in Schleswig-Holstein bekommen CDU und FDP (46,4 Prozent) im Landtag 49 Sitze, der stärkere Linksblock (48,1 Prozent) aber nur 46 Sitze.

Grund: Die Überhangmandate der CDU werden nur teils ausgeglichen. Bei einem vollen Ausgleich gebe es im Landtag nicht 95, sondern vermutlich 101 Sitze - 50 für CDU und FDP, 51 für das Linkslager.

Unumstritten ist die Ausgangslage. Die CDU hat 34 der 40 Direktwahlkreise gewonnen (Erststimme). Weil ihr nach dem mageren Zweitstimmenergebnis (31,5 Prozent) aber nur 23 der eigentlich 69 Sitze im Landtag zustehen, erhält sie elf Überhangmandate. In solchen Fällen sieht das Landeswahlgesetz vor, dass die anderen Parteien Ausgleichsmandate bekommen. Deren Höchstzahl ist im Gesetz allerdings nicht klar geregelt.

Landeswahlleiterin Manuela Söller-Winkler geht davon aus, dass von den elf CDU-Überhangmandaten nur acht ausgeglichen werden dürfen. Dafür erhalten SPD, FDP, Grüne, Linkspartei und SSW insgesamt 14 Zusatzsitze. Weil im schleswig-holsteinischen Landtag dann insgesamt 94 Abgeordnete sitzen und die Mandatszahl ungerade sein muss, erhält die laut Berechnung nach dem D'Hondt-Verfahren folgende Partei einen weiteren Sitz, in diesem Fall die FDP.

Bei dieser bisher amtlichen Auslegung des Wahlrechts bleiben am Ende drei CDU-Überhangmandate unberücksichtigt. Werden auch sie ausgeglichen, bekäme die SPD zwei weitere Sitze, Grüne, Linkspartei und FDP je einen. Im Landtag säßen dann vermutlich 100 Abgeordnete, je zur Hälfte aus dem Rechtsblock und aus dem Linkslager. Wieder wäre ein weiteres Mandat nötig, um eine ungerade Sitzzahl zu erlangen. Diesmal würde die SPD den Zuschlag bekommen.

In der Rechtsprechung gibt es keine klare Leitentscheidung dazu, ob bei Landtagswahlen in Schleswig-Holstein Überhangmandate teils oder ganz ausgeglichen werden müssen. "Es ist eine Auslegungsfrage", sagte der Sprecher der Neuen Richtervereinigung, Hartmut Schneider. Es spreche aber einiges für einen vollen Ausgleich.