Im Kieler Landtag sitzen im Idealfall 69 Abgeordnete. Das sind zum einen die siegreichen Direktkandidaten (Erststimme) aus den 40 Wahlkreisen und zum anderen 29 Politiker, die über die Landesliste ihrer Parteien (Zweitstimme) ins Parlament kommen. Diese Rechnung ging bei der Wahl 2005 auf. Im September dürfte es Überhangmandate geben. Sie entstehen, wenn eine Partei mehr Abgeordnete über die Wahlkreise in den Landtag schickt, als ihr nach dem Gesamtergebnis (Zweitstimme) zustehen. Um den Wählerwillen möglichst genau im Landtag widerzuspiegeln, gibt es im Fall von Überhangmandaten für die übrigen Parteien Ausgleichsmandate. Konkret: Von den Landeslisten der Parteien rutschen mehr Politiker ins Parlament. Wie viele Ausgleichsmandate es nach dem Wahlrecht in Schleswig-Holstein geben darf, ist seit der Kommunalwahl 2008 umstritten. Das Innenministerium geht zwar davon aus, dass es nicht mehr Ausgleichs- als Überhangmandate geben darf, lässt aber auch eine andere Auslegung der Regelung zu. Demnach sind zusätzliche Ausgleichsmandate möglich. Das Verwaltungsgericht Schleswig hat bisher im Sinne des Innenministeriums entschieden. Weitere Klagen sind anhängig.