Wegen des Mordes an der Schülerin Sonja vor 22 Jahren soll ein 41-Jähriger nach Ansicht der Anklage eine Haftstrafe von sieben Jahren verbüßen.

Stade. Obwohl das Landgericht Stade den Haftbefehl gegen den 41-Jährigen aufgehoben habe, zweifele sie nicht an seiner Schuld, sagte Staatsanwältin Anne Elisabeth Sperl gestern in ihrem Plädoyer.



Der Mann habe die 16-Jährige im August 1987 nach einem Disco-Besuch in Bremervörde (Kreis Rotenburg) gefesselt, mit ihr geschlafen und anschließend mit 67 Messerstichen getötet. "Er hat sich eines grausamen Mordes aus Heimtücke schuldig gemacht."


Weil der Angeklagte zum Tatzeitpunkt 19 Jahre alt war, schlug Sperl eine Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht vor. Ein Bauer hatte die Leiche damals auf einem Feldweg entdeckt. Die Fahnder befragten auch den heute Angeklagten - allerdings nur als Zeugen. Er gab zu, Sonja in der Disco getroffen und mit ihr in seinem Auto geschlafen zu haben. Er bestritt aber den Mord.


Erst mehr als 20 Jahre später lenkten neue DNA-Untersuchungsmethoden den Verdacht auf ihn. Diese Indizien könnten einer Gutachterin zufolge jedoch trügerisch sein: Es sei möglich, dass die Ermittler diese Spuren versehentlich bei der Obduktion oder der Lagerung der Beweise übertragen hätten. Seit Anfang Juli ist der Angeklagte deshalb wieder frei. Dagegen legte die Staatsanwältin gestern Beschwerde ein.