Stade. Überraschende Wende im Prozess um den 22 Jahre zurückliegenden Mord an der 16-jährigen Schülerin Sonja Ady: Das Landgericht Stade hob den Haftbefehl gegen den Angeklagten auf. Vor einem Jahr hatte die Polizei den damals 40 Jahre alten Mann festgenommen, dem vorgeworfen wurde, 1987 die Jugendliche getötet zu haben. Auf seine Spur war man mit einem DNA-Test gekommen. Nun habe jedoch eine Gutachterin festgestellt, dass bei den DNA-Spuren des Angeklagten eine sogenannte Sekundärübertragung möglich gewesen sei, teilte seine Anwältin mit. Die DNA des Angeklagten könne also auch über Dritte übertragen worden sein. Der Angeklagte aus dem Raum Stade hatte den Vorwurf der Tötung nach der Festnahme bestritten.

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