Lüneburg. Die Polizeidirektion Lüneburg hatte den 62-Jährigen in den Ruhestand versetzt, dagegen wehrte sich dieser vor Gericht – mit Erfolg.

Der Leiter der Ermittlungsgruppe Göhrde muss weiter beschäftigt werden. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg gab dem Eilantrag des Polizeibeamten auf Hinausschieben seines Ruhestandes statt, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Der 5. Senat entschied, den Eintritt in den Ruhestand längstens bis zum 28. Februar 2022 hinauszuschieben (Az.: 5 ME 20/21). Der Beschluss ist unanfechtbar.

Damit hatte die Beschwerde gegen den ablehnenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Lüneburg Erfolg. Der 62-Jährige ist seit dem 1. März 2017 Ermittlungsgruppenleiter zur Aufklärung einer Mordserie Ende der 80er Jahre in der Göhrde. Sein Antrag auf Hinausschieben der Regelaltersgrenze um ein Jahr - über Februar 2021 hinaus - war von der Polizeidirektion Lüneburg abgelehnt worden.

Das Gericht fand die Begründung der Dienststelle mit Umstrukturierungen und Neueinstellungen nicht ausreichend. Ob der Polizeibeamte ab dem 1. März in diesem Bereich weiter tätig sein kann oder ob ihm andere Aufgaben übertragen werden, habe die Polizeidirektion zu entscheiden.