Das Gericht lehnte damit die Berufung einer Frau aus Großefehn ab, die für ihren Staffordshire-Bullterrier 500 Euro Steuern pro Jahr zahlen soll.
Oberverwaltungsgerichts Lüneburg
Das Gericht lehnte damit die Berufung einer Frau aus Großefehn ab, die für ihren Staffordshire-Bullterrier 500 Euro Steuern pro Jahr zahlen soll.
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