Aktionsplan soll Situation genau analysieren und Maßnahmen benennen. Drei Kilometer Lärmschutzwand würden zwölf Millionen Euro kosten

Lüneburg. Zu viel Lärm macht auf Dauer krank. Deshalb beschloss die Europäische Union 2008 mit Hilfe von Lärmschutzplänen Menschen in Ballungsräumen vor Verkehrslärm besser zu schützen. Mit Hilfe von Lärmkarten sollen die Kommunen, darunter auch Lüneburg, überprüfen, wo genau Lärm entsteht, der europaweit festgelegte Grenzwerte überschreitet. Zudem sollen Maßnahmen benannt werden, wie der Geräuschpegel an den betroffenen Stellen gesenkt werden könnte.

Den Plan für Lüneburg, der für die kommenden fünf Jahre beschreibt, wie die Lärmbelastung im Stadtgebiet verteilt ist, haben die Mitarbeiter aus dem Bereich Umwelt der Hansestadt, sowie Stadt- und Verkehrsplaner ausgearbeitet. Orientiert haben sie sich dabei an den Empfehlungen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, des Niedersächsischen Städtetages und Anregungen aus dem Niedersächsischen Umweltministerium.

Betroffen sind vor allem Gebiete an viel befahrenen Straßen sowie Wohngebiete in Schienennähe. Für Gebiete an Haupt- und Fernverkehrsstraßen gilt, wenn innerhalb von 24 Stunden mehr als 16 000 Fahrzeuge passieren und am Tag 70 und nachts 60 Dezibel erreicht werden, muss die Kommune einen Lärmaktionsplan erstellen. Obwohl in Lüneburg die Ostumgehung und die B 4 diese Kriterien erfüllen, sind sie nicht in den Lärmschutzplan der Stadt einbezogen, da die Zahl der Menschen, die in dem betroffenen Gebiet leben unterhalb der Schwellenwerte liegt.

Im Gegensatz dazu ergaben jedoch Angaben des Eisenbahnbundesamtes, dass etwa 2500 Lüneburger sehr hohem oder hohem Lärm durch Schienenverkehr ausgesetzt sind. Aufgabe der Kommunen ist es, Maßnahmen zu benennen, wie die Lärmbelastung der Anwohner künftig reduziert werden kann.

"Lärmschutzwände sind sehr teuer", sagt Volker Schulz, Leiter des Bereichs Umwelt der Hansestadt und rechnet vor: "Allein drei Meter kosten 1200 Euro. Das macht bei drei Kilometern zwölf Millionen Euro." Neben dem Verweis auf die leere Haushaltskasse der Stadt macht Schulz auf ein weiteres Problem aufmerksam: Lärmschutzwände sind nicht überall möglich, weil die Grundstücke an den Schienen nicht in kommunaler Hand, sondern in der der Deutschen Bahn sind.

Der meiste Lärm im Bahnverkehr entsteht, wenn die Räder der Waggons über die Schwellen fahren. Dabei ist die Bauweise der Räder mitverantwortlich für die Lautstärke. "Moderne Hochgeschwindigkeitszüge haben anders konstruierte Räder, die sind viel leiser, als die alten gusseisernen Räder der Güterwaggons", sagt Schulz. Auch mit Hilfe moderner Bremssysteme könnte der Lärmpegel in Schienennähe gesenkt werden. Im Umweltausschuss stellte Schulz neuartige Achsenkonstruktionen für Güterwagons vor. Allein, mindestens zwei Drittel der Wagen eines Güterzuges müssten mit der neuen Technologie ausgestattet sein, damit sich eine Reduzierung des Lärms um ein Drittel ergebe. Allein die Umrüstung eines Wagens kostet allerdings 8000 Euro.

Für den Verwaltungsmitarbeiter stellt der Lärmaktionsplan "vor allem eine Theoretisierung des Problems" dar, denn ändern werde sich am Lärmpegel nahe den Eisenbahnschienen vorerst nichts. Denn die Bürger hätten keinen Anspruch, den Verursacher, wie die Deutsche Bahn und ihre Wettbewerber, rechtlich zu belangen. Konkret heißt das, die Bahn und ihre Mitbewerber können nicht gerichtlich zur Lärmminderung gezwungen werden.

Freiwillige Maßnahmen halten die Mitglieder des Umweltausschusses für unwahrscheinlich. Eckard Neubauer (SPD), Ausschussvorsitzender, ist nicht glücklich darüber, dass der Plan nicht zu Veränderungen führen wird: "Die Bürger werden sich um ihre Gesundheit sorgen. Aber da sie keinen Rechtsanspruch auf Lärmreduzierung haben, wird das Gefühl bleiben, dass die Politiker nichts dagegen unternehmen. Doch denen sind die Hände gebunden."

Nachdem der Lärmaktionsplan im Rat abgestimmt wird, haben die Bürger einen Monat Zeit sich in den Bürgerämtern genau über den Plan zu informieren und bei Bedarf Einwände dagegen vorzubringen. Wenn diese Einsprüche zusammengetragen und diskutiert wurden, wird der Plan veröffentlicht und tritt in Kraft. In fünf Jahren erfolgt dann eine erneute Lärmüberprüfung.