Marjan Kaczmarek wurde 1942 in Lüdershausen erhängt. Staatsanwaltschaft stellt Untersuchung ein, da kein Beteiligter mehr lebt

Lüneburg. Bei ihren Nachforschungen stießen die fünf Hobbyhistoriker vom VVN-BdA auf den Fall des Marjan Kaczmarek.

Der junge polnische Zwangsarbeiter, der auf einem Lüdershausener Hof arbeitete, wurde am 15. Oktober 1942 auf Befehl der Gestapo am Eichenhain in Lüdershausen erhängt - weil er angeblich Wachgänger mit einer Mistforke bedroht hatte. Wie die Regionalausgabe Lüneburg des Abendblattes berichtete, erstattete Peter Asmussen deshalb am 10. Mai dieses Jahres bei der Lüneburger Staatsanwaltschaft Anzeige wegen Mordes gegen Unbekannt. Das Verfahren wurde nun eingestellt.

Die Begründung: Da alle mutmaßlich Beteiligten bereits verstorben seien, bestehe keine konkrete Möglichkeit, eine bestimmte Person zur Verantwortung zu ziehen. Dies sei aber Voraussetzung für ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren, schreibt Oberstaatsanwalt Roland Kazimierski. Und weiter: "Die vom Landeskriminalamt Niedersachsen auf meine Bitte hin geführten Ermittlungen haben in der Sache zu keinen weitergehenden Erkenntnissen geführt als denen, die Ihnen und den anderen Angehörigen der Geschichts-Arbeitsgruppe bereits bekannt sind."

"Die haben überhaupt nicht richtig ermittelt, die stützen sich nur auf unsere Aussage", behauptet Asmussen. Es gebe noch zahlreiche Spuren, die verfolgt werden könnten: "Involviert war über die Lüneburger Gestapo hinaus auf jeden Fall auch das Landratsamt mit der ihm unterstellten Gendarmerie, die Kommandantur und weitere Stellen des Konzentrationslagers Neuengamme, die Polizeidienststelle Lüneburg, verschiedene NSDAP-Parteistellen Lüneburg und weitere Einrichtungen wie die Zwangsarbeiter-Lagerleitung oder örtliche Bürgermeister."

In einem Brief an Oberstaatsanwalt Kazimierski bittet er nun um Wiederaufnahme des Verfahrens. Diesem Wunsch kann Roland Kazimierski zu seinem Bedauern nicht entsprechen. Der Grund: "Das Verhalten der damals am Rande am damaligen Geschehen beteiligten Personen ist sicherlich moralisch, nicht aber von einem Gericht verurteilbar, weil sie nur Weisungen ausführten, nicht aber erteilten. Herauszufinden, was genau damals geschah, ist also nicht Aufgabe der Staatsanwaltschaft, sondern von Historikern. Sollten sich bei deren Nachforschungen konkrete Hinweise auf noch lebende Personen ergeben, denen eine tatsächlich ursächliche Beteiligung an dem Mord nachgewiesen werden könnte, nehmen wir die Ermittlungen selbstverständlich wieder auf."