Lüneburg. Das Veterinäramt erinnert an die routinemäßige Impfpflicht bei den Geflügelbeständen gegen die Newcastle-Krankheit (Newcastle Disease/ND) im gesamten Landkreis Lüneburg. Vorbeugend sollen alle Geflügelhalter ihre Tiere regelmäßig gegen die hoch ansteckende Viruskrankheit von Hühnern und Puten impfen lassen.

"Für den Menschen geht vom Virus keine ernsthafte Gefahr aus, jedoch für anderes Geflügel und wild lebende Vögel", sagt Thomas Volksdorf, Veterinär beim Landkreis Lüneburg, "wer neben Hühnern und Puten noch anderes Geflügel wie Tauben oder Perlhühner hält, sollte diese auch gegen die Newcastle-Krankheit impfen lassen." Der Impfstoff kann über das Tränkwasser verabreicht werden.

Die Newcastle-Krankheit verbreitet sich sowohl über die Luft als auch von Tier zu Tier weiter. Ebenso können wild lebende Vögel (Enten oder Gänse) die Erreger übertragen. Die Einhaltung der Impfpflicht wird stichprobenartig überprüft.

Wer mehr über die Impfpflicht und die Newcastle-Krankheit erfahren möchte, kann sich an das Veterinäramt des Landkreises Lüneburg wenden. Ansprechpartner dort ist Thomas Volksdorf, Telefon 04131/26 14 13, E-Mail-Adresse: veterinaeramt@landkreis.lueneburg.de .