Der ehrenamtliche Standesbeamte geht im Januar in den Ruhestand. Der Mühlenverein Eyendorf befürchtet sinkende Einnahmen.

Eyendorf. "Da steht sie stolz wie eine Braut in Weiß mit Flügeln als Symbol der Freiheit", schwärmt eine Einwohnerin Eyendorfs. Die Bürger des Ortes sind verliebt in die weiß getünchte Mühle von 1897, einem eleganten Erdholländer mit einem urigen Raum für Trauungen. Wenn nicht gerade Windstärke fünf bis zehn auf dem Hügel herrscht, erinnern wunderbare Fotos an den schönsten Tag im Leben. Das ersehnte "Ja ich will" hauchten in diesem Jahr bereits 76 Paare in Anwesenheit des sogenannten Eheschließungsstandesbeamten Klaus Boenert, einem Pensionär.

Seit einigen Jahren ist das Mühlenmuseum Außenstelle des Standesamts Salzhausen. "Getraut werden kann hier täglich", sagt Werner Borrée, Vorsitzender des Mühlenvereins. Der Verein mit 240 Mitgliedern ist seit fünf Jahren Besitzer des Erdholländers. "Seitdem fanden hier 250 Trauungen statt", so Borrée. Hochzeitsgesellschaften kommen von überall her: aus Oberbayern, Berlin oder dem Ruhrgebiet.

Weniger freut den Verein, dass Klaus Boenert nur noch bis Ende des Jahres trauen wird. Zugrunde liegt dieser Entscheidung ein Schreiben aus dem Innenministerium an Boenert. Der über 71-jährige Boenert erklärt, worum es geht: "Alle Standesbeamten, die nicht hauptamtlich im Rathaus tätig sind, dürfen nicht mehr trauen. Alle über 67 scheiden aus."

Das ist jedoch nur die halbe Wahrheit. Boenert müsste nicht aufhören, wenn er dies nicht wollte. Wäre er zu einer Fortbildung bereit, könnte er weiter Paare vermählen, denn der ehemalige Bürgermeister der Samtgemeinde Salzhausen verfügt immer noch über eine Bestellung zum Standesbeamten.

"Für Standesbeamte gibt es keine fixe Arbeitsgrenze", sagt Vera Wucherpfennig, Sprecherin des Niedersächsischen Innenministeriums, das als Fachaufsichtsbehörde zuständig ist für den Fall. "Endet das Dienst- und Arbeitsverhältnis eines Hauptverwaltungsbeamten, wie es etwa Bürgermeister, Landrat oder Oberbürgermeister sind, so endet in der Regel auch das Bestellungsverhältnis." Indes könnte zwischen Ruheständler und der Kommune jederzeit ein arbeitsrechtlicher Vertrag geschlossen werden, der es ermögliche, nach Beendigung der Dienstzeit zu trauen.

Jedoch bedarf es auch in dieser Lebensphase einer gründlichen Fortbildung vor dem Hintergrund, dass Standesbeamte als Urkundsbeamte mit besonderen Rechten und Pflichten ausgestattet sind. "Dies vor allem aufgrund der Tatsache, dass im Personenstandsrecht eine Vielzahl gesetzlicher Bestimmungen des In- und des Auslandes berücksichtigt werden müssen", so Wucherpfennig.

Für den Verein klingt der Rückzug Boenerts wie eine Bankrotterklärung. Er habe sich in der Hochzeitssaison immer zur Verfügung gestellt. Mit seinem Ausscheiden falle nun eine Terminfreiheit weg, die Standesbeamte aus dem Rathaus sicherlich nicht leisten könnten. Bei Brautpaaren ist die Mühle sehr gefragt. "80 Prozent aller Tauungen in der Samtgemeinde finden in Eyendorf statt", sagt Klaus Boenert.

Der Rückgang bei der Zahl der Trauungen werde sicherlich auch negative Auswirkungen auf die Vereinskasse haben, befürchtet der Mühlen-Vorsitzende Borreé. "Man hat wohl nicht bedacht, dass wir uns damit selbst finanzieren." Mittlerweile übertreffen die Beiträge für die Hochzeiten die der Vereinsmitglieder. 150 Euro kostet eine Hochzeit in der Mühle. Hinzu kommen die üblichen Standesamtskosten. Das Geld macht den Verein autark. Trauen darf der Standesbeamte allein in seinem Bezirk, in dem er aufgestellt ist.

So wie beispielsweise Samtgemeindebürgermeister Karl Tödter. Der zugelassene Standesbeamte Tödter besitzt eine Bestellung für den Bereich der Samtgemeinde und traut hin und wieder in der Domäne, im Schloss Lüdersburg oder auf der Heideperle, dem Ausflugsdampfer auf dem Elbe-Seitenkanal. "Ich darf trauen, wenn Not am Mann ist", so Tödter.

Für die Nachfolge Boenerts interessiert sich Samtgemeindebürgermeister Hans-Hermann Putensen, der Anfang November in den Ruhestand geht. Die Kosten für die anfallende Weiterbildung würde der Mühlenverein übernehmen. Allerdings, so heißt es aus dem Innenministerium, sei die Prüfung noch nicht abgeschlossen.

Wie auch immer der Fall Boenert sich entwickelt, der Gemeinde gegenüber hat er zum Ausdruck gebracht, dass es zum Jahresende aufhört.